VKU-Statement zur heutigen ersten Lesung im Bundestag zum Einwegkunststofffondsgesetz 19.01.23

Berlin, den 19.1.2023. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) wird heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Es schafft die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt, um eine Einwegkunststoffabgabe von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu erheben und die Mittel an die Kommunen auszuzahlen. Auf diesem Wege müssen sich künftig die Hersteller an den kommunalen Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungskosten für solche Kunststoffprodukte beteiligen, die häufig „gelittert“, also achtlos und (regelmäßig) illegal weggeworfen werden.

Zur heutigen ersten Lesung im Bundestag sagt Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster:

„Wir begrüßen das Einwegkunststofffondsgesetz als einen wichtigen Baustein für mehr Stadtsauberkeit und gegen die Verschmutzung der Umwelt mit Einwegkunststoffen sehr. Es ist sachgerecht, dass sich die Hersteller häufig gelitterter Einwegkunststoffprodukte nicht länger einen schlanken Fuß machen und die Folgen ihrer Geschäftsmodelle auf die Allgemeinheit abwälzen können. Das Gesetz ist jedoch auch für die Kommunen vor Ort eine Herausforderung: Es fordert von den Anspruchsberechtigten, wie Kommunen und kommunalen Stadtreinigungsunternehmen, eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen, die nach einem Punktesystem erstattet werden. So schafft das Gesetz für unsere Betriebe einen Anreiz, zukünftig noch intensiver in Straßenpapierkörbe und Kehrmaschinen zu investieren, und so noch effektiver Littering zu bekämpfen und die Stadtsauberkeit zu verbessern.“ Hasenkamp betont zugleich: „Mit der Einrichtung des Einwegkunststofffonds muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass keine Ausweichbewegungen zu anderen umweltschädlichen Einwegprodukten stattfinden. So haben z. B. die derzeit massiv zunehmenden Einweg-Elektro-Zigaretten keinen Kunststofffilter, sind aber für die Umwelt mindestens genauso schädlich und eine Quelle von Brandgefahren. Hier muss gegengesteuert werden. Wir erwarten nun, dass das Gesetz zügig verabschiedet wird, damit unsere Betriebe mit den Geldern aus dem Fonds planen können.“

Der VKU begrüßt zudem den parallel vorgelegten Diskussionsentwurf der Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV). Diese enthält die konkreten Abgabesätze für die Einwegkunststoffabgabe sowie das ausdifferenzierte Punktesystem für die Auszahlung der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds. Da Abgabesätze und Punktesystem auf einem umfassenden Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes basieren, ist sichergestellt, dass die Hersteller nur mit denjenigen Kosten belastet werden, die durch ihre Produkte tatsächlich im öffentlichen Raum verursacht werden. Perspektivisch sollte der Einwegkunststofffonds nach unserer Überzeugung zu einem „Anti-Littering-Fonds“ weiterentwickelt werden, um auch Pizzakartons, Aluminiumschalen oder Kaugummis in die Kostenerstattungspflicht einbeziehen zu können.

Hintergrund

Es wird erwartet, dass das Gesetz im ersten Quartal 2023 verabschiedet wird und dann stufenweise in Kraft tritt. Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für ihre auf Einwegkunststoffprodukte bezogenen abfallwirtschaftlichen Leistungen.

 

 

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