Umsetzung der EU-Notfallverordnung
VKU für Verlängerung vereinfachter Genehmigungs- und Planungsverfahren 28.02.23

Berlin, 28.02.2023. Am heutigen Dienstag haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Bundestag auf Maßnahmen zur schnelleren Genehmigung von Windkraftanlagen und Stromleitungen geeinigt. Die geplanten Gesetzesänderungen dienen der Umsetzung der EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577) in nationales Recht. Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):

„Der VKU setzt sich schon lange für ein vereinfachtes Genehmigungs- und Planungsverfahren ein, deshalb begrüßen wir die nun erzielte Einigung. Für den schnellen und massiven Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze ist das eine sehr wichtige Nachricht.

Die Umsetzung der EU-Notfallversordnung in nationales Recht wird die Modernisierung der deutschen Energieinfrastruktur beschleunigen. Denn für Bundesländer und die Genehmigungsbehörden wird es für Vorhaben, die einer sogenannten strategischen Umweltprüfung (SUP) bedürfen, deutlich einfacher, den dringend notwendigen Infrastrukturausbau mit aller Kraft voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen.

Die Einigung bedeutet eine erhebliche Zeitersparnis bei bislang langwierigen Prozessen: In Gebieten, die für Windkraft oder Stromleitungen ausgewiesen sind, kann im Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Genehmigung der einzelnen Anlagen entfallen, wenn die Gebiete bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben.

Der Verband kommunaler Unternehmen spricht sich für eine Verlängerung der auf 18 Monate befristeten Beschleunigungsmaßnahmen aus. Die Energiewende wird uns noch viele Jahre beschäftigen. Die ursprüngliche Geltungsdauer ist de facto auf 15 Monate geschrumpft. Denn auf EU-Ebene war die Notfallverordnung bereits im Dezember beschlossen worden. Zudem sollten weitere Erleichterungen auch bei Netzverstärkungsmaßnahmen und auf Verteilnetzebene geschaffen werden.“