Ab 12. Januar: Neue Trinkwasser-Grenzwerte für PFAS
VKU fordert klare Strategie zur PFAS-Vermeidung und Herstellerverantwortung
Ab dem 12. Januar 2026 treten für Wasserversorger in Deutschland erstmals verbindliche PFAS-Grenzwerte gemäß der neuen Trinkwasserverordnung in Kraft.
09.01.26
Ab dem 12. Januar 2026 treten für Wasserversorger in Deutschland erstmals verbindliche PFAS-Grenzwerte gemäß der neuen Trinkwasserverordnung in Kraft.
Berlin, 9.1.2026. Ab dem 12. Januar 2026 treten für Wasserversorger in Deutschland erstmals verbindliche PFAS-Grenzwerte gemäß der neuen Trinkwasserverordnung in Kraft. Damit setzt Deutschland die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht um und stärkt den Schutz der Verbraucher durch eine stärkere Kontrolle gefährlicher „Ewigkeitschemikalien“.
PFAS sind langlebige Industriechemikalien, die sich in der Umwelt und im menschlichen Körper anreichern können und damit ein Risiko für Gesundheit und Umwelt darstellen. Um diese Gefahr zu reduzieren, müssen Wasserversorger ab dem 12. Januar 2026 einen Summengrenzwert für die wichtigsten 20 Stoffe der PFAS-Gruppe einhalten: maximal 0,1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser.
Regulierung statt Schadensbegrenzung: PFAS-Einträge frühzeitig stoppen
Weil immer mehr PFAS in die Umwelt gelangen, müssen betroffene kommunale Wasserversorger deutlich mehr Aufwand betreiben, um die neuen Grenzwerte einzuhalten. Die zusätzlichen Kosten dafür tragen letztlich ihre Kundinnen und Kunden. Daher fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder rund 90 Prozent der Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen, eine klare Strategie zur Vermeidung von PFAS-Einträgen direkt an der Quelle. Ziel muss es sein, die PFAS-Belastung in den Wasserressourcen für die Trinkwasserversorgung deutlich zu senken. Nur so lässt sich für der Aufwand für die Wasseraufbereitung bei den Versorgern langfristig reduzieren.
Dazu fordert der VKU folgende Maßnahmen:
- Eine schnelle Verabschiedung des EU-weiten Beschränkungsvorschlags für PFAS, das angemessene Übergangsfristen und Ausnahmen für „essential use“-Produkte vorsieht.
- Eine konsequente Herstellerverantwortung, bei der Produzenten finanziell für ihre PFAS-Emissionen einstehen müssen.
Mehr zum PFAS-Grenzwert in der Trinkwasserverordnung und zu PFAS in der Umwelt finden Sie hier im folgenden FAQ: www.vku.de/pfas
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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