Berlin, 17.02.2026. Mit dem Orientierungspapier zu möglichen Einspeisenetzentgelten hat die Bundesnetzagentur einen wichtigen Schritt im Reformprozess der Stromnetzentgelte eingeleitet. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Diskussion, mahnt jedoch an, dass eine moderne Netzentgeltstruktur vor allem fair, verursachungsgerecht und praxistauglich sein muss. „Unser zentrales Anliegen ist: Wer das Netz nutzt, muss sich auch angemessen an den Infrastrukturkosten beteiligen“, betont VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Der VKU begrüßt die im Papier vorgesehenen Baukostenzuschüsse und einen Vertrauensschutz bei Bestandsanlagen. Einspeisenetzentgelte zur Finanzierung der Netzkosten sieht der Verband kritisch, weil die Umsetzung sehr komplex wäre.
Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber brauchen für die Energiewende vor Ort verlässliche und finanzierbare Rahmenbedingungen“, sagt Liebing. Ziel müsse eine Lösung sein, die sowohl die Ausbaukosten des Netzes als auch die regionale Netzsituation berücksichtige. Für die kommunalen Unternehmen sei entscheidend, dass die Energiewende nicht an der Finanzierung der Netze scheitert, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen vor Ort ermöglicht wird.
Im Fokus der Stadtwerke stehen Instrumente, die die tatsächlichen Kosten des Netzausbaus widerspiegeln und zugleich Anreize für netzdienliche Investitionen setzen. Besonders geeignet sind aus VKU-Sicht Baukostenzuschüsse. Sie sorgen – bei entsprechend regional differenzierter Ausgestaltung – für ein Standortsignal und damit dafür, dass Erzeuger (etwa Betreiber von Solar- oder Windanlagen) sich direkt an den Kosten beteiligen, die durch ihren Anschluss entstehen.
„Baukostenzuschüsse wirken genau dort, wo die Kosten entstehen. Sie verschaffen Netzbetreibern frühzeitig Liquidität und geben zugleich klare Signale, wo der Ausbau sinnvoll ist“, sagt Liebing. Das stärke nicht nur die Planbarkeit für Anlagenbetreiber, sondern auch die Stabilität der Netze. Außerdem lassen sich Baukostenzuschüsse flexibel gestalten, regional anpassen und zuverlässig zwischen Bestands- und Neuanlagen unterscheiden. Ein Vorteil, der in der komplexen Transformationsphase der Energiewende besonders wichtig ist. Das ist laut Liebing ein großer Vorteil gegenüber komplexeren Entgeltmodellen.
Das diskutierte Einspeisenetzentgelt sieht vor, dass Erzeuger regelmäßig einen Beitrag zu den Netzkosten leisten. Das kann laut VKU zwar grundsätzlich helfen, Kosten gerechter zu verteilen und langfristige Steuerungsimpulse zu setzen. Doch aus Sicht der kommunalen Unternehmen zeigt sich auch ein ganzes Bündel an Herausforderungen: Für Betreiber steigt das wirtschaftliche Risiko, weil die künftigen Kosten schwer kalkulierbar sind. Gleichzeitig entsteht kein früher Mittelzufluss für Netzbetreiber, sodass die wachsenden Investitionen in Netzausbau und Modernisierung nicht erleichtert werden.
Das vorgestellte dynamische Einspeisenetzentgelt sieht der VKU kritisch. „Damit diese Lösung effizient funktioniert, müsste es regional sehr differenziert gestaltet sein“, erklärt Liebing. Bei einem dynamischen Einspeisenetzentgelt könnten auch negative Netzentgelte anfallen, wenn sich ein Einspeiser netzdienlich verhält. Hinzu kommen erhebliche Fragen zur Abgrenzung zwischen bestehenden und neuen Anlagen sowie die Gefahr, zusätzliche Komplexität in ein ohnehin sehr anspruchsvolles Regulierungssystem einzuführen.
Auch offene Fragen zur Behandlung von Speichern und zur Kostenverteilung zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern müssen aus VKU-Sicht zügig geklärt werden. Gerade für kommunale Netzbetreiber ist entscheidend, dass der Zubau von weiteren Erneuerbaren-Energien-Anlagen verstärkt dort erfolgt, wo er kurzfristig noch ausreichend Netzkapazitäten vorhanden sind.
„Wir brauchen ein System, das die Energiewende nicht nur theoretisch, sondern ganz konkret im Alltag der Stadtwerke möglich macht und uns nicht in die nächste Komplexizitätsfalle tappen lässt“, so Liebing. Baukostenzuschüsse böten dafür einen wirksamen und sofort einsetzbaren Ansatz, der Netzausbau, Kostengerechtigkeit und Steuerungswirkung zusammenführt.
Weitere Informationen:
Einspeiseentgelte: Orientierungspunkte der BNetzA
VKU-Stellungnahme zum BNetzA-Diskussionspapier AgNeS
VKU-Stellungnahme: Rahmenfestlegung Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS)
VKU zur Netzentgeltreform: Kosten für Netzausbau und -nutzung fair über Grundpreis verteilen
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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