Liebing: Gesetz zur Gasreduzierung bei Kraftwerken führt in eine energiepolitische Sackgasse 31.05.22

Berlin, 31. Mai 2022. Der VKU hat heute seine Stellungnahme zum Entwurf des sogenannten Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz an das BMWK gesendet. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Das Anliegen der Bundesregierung, sich bestmöglich auf eine Gasmangellage vorzubereiten, ist richtig. Die Sorge vor den erheblichen ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Lage treibt auch die Kommunalwirtschaft um. Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch vollkommen ungeeignet, um darauf angemessen zu reagieren. Im Gegenteil: Das Gesetz würde in einer Lage, die ohnehin schon von erheblicher Unsicherheit geprägt ist,  die kommunale Energiewirtschaft strukturell schwächen und damit die Versorgungssicherheit gefährden.

Das gilt vor allem für die geplante Pönalisierung der Erdgasverstromung. Sie ist unnötig und schädlich. Dieser schwere Markteingriff würde in einer Krisensituation keine sinnvolle Lenkungswirkung entfalten und lediglich zu Mehrkosten in Milliardenhöhe für die kommunalen Energieversorger führen, die am Ende ihre Kundinnen und Kunden bezahlen müssen. Auch ohne eine Pönale würde der stark steigende Gaspreis und die im Gesetzentwurf geplante temporäre Rückkehr der Kohlekraftwerke an den Strommarkt die Gasverstromung durch Marktmechanismen ohnehin weitestgehend zurückzudrängen.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einbeziehung der Kraft-Wärme-Kopplung droht, die sichere Wärmeversorgung der privaten Haushalte und geschützten Kunden zu gefährden. Die Pönale auch für KWK entzieht ihr die wirtschaftliche Grundlage. Um die Wärmeversorgung aufrecht zu erhalten, wird sie durch die Pönale nur teurer. Das kann angesichts der ohnehin schon hohen Energiekosten niemand wirklich wollen. Ein weiteres Problem für kommunale Energieversorger: Langfristig verkaufte Strommengen müssten am Markt zu Höchstpreisen neu beschafft werden. Auch dies geht zu Lasten der Unternehmen und am Ende auch der Kundinnen und Kunden. Hier muss dringend nachgebessert werden. Sollte der Gesetzgeber dennoch an der Pönalisierung festhalten, muss insbesondere zwingend im Gesetz definiert werden, wie die auslösende Störung oder Gefährdungssituation beschaffen sein soll  – etwa geknüpft an die Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas.

Für diesen Gesetzentwurf gilt daher: Gut gemeint, ist noch lange nicht gut gemacht. Der hier vorgeschlagene Weg führt in eine energiepolitische Sackgasse.“

 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.