Klage Polens gegen die EU-Kommunalabwasserrichtlinie
VKU warnt: Kläranlagenausbau funktioniert nur mit Herstellerverantwortung
Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof empfiehlt, die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie für nichtig zu erklären. Damit stellt sie insbesondere die vorgesehene Finanzierung der zusätzlichen Abwasserreinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen durch Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika infrage. Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) senden die Schlussanträge ein enttäuschendes Signal.
03.09.26
Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof empfiehlt, die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie für nichtig zu erklären. Damit stellt sie insbesondere die vorgesehene Finanzierung der zusätzlichen Abwasserreinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen durch Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika infrage. Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) senden die Schlussanträge ein enttäuschendes Signal.
03.09.2026. Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof empfiehlt, die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie für nichtig zu erklären. Damit stellt sie insbesondere die vorgesehene Finanzierung der zusätzlichen Abwasserreinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen durch Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika infrage. Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) senden die Schlussanträge ein enttäuschendes Signal.
VKU-Sprecher:„Sollte der Europäische Gerichtshof der Empfehlung der Generalanwältin folgen, würde die erweiterte Herstellerverantwortung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zunächst aufgehoben. Ungelöst bliebe die konsequente Umsetzung des europäischen Verursacherprinzips beim Gewässerschutz. Im Zentrum der Diskussion steht die Finanzierung der sogenannten Viertbehandlung in Kläranlagen. Diese zusätzliche Reinigungsstufe soll dazu dienen, Mikroschadstoffe wie Arzneimittel- und Kosmetikrückstände wirksam aus dem Abwasser zu entfernen. Der europäische Gesetzgeber hat dabei auf das Verursacherprinzip gesetzt: Hersteller sollen den überwiegenden Teil der Kosten tragen, da ihre Produkte wesentlich zum Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt beitragen.
Eines muss klar sein: Die Alternative zur erweiterten Herstellerverantwortung kann nicht darin bestehen, die Kosten der Viertbehandlung den Verbraucherinnen und Verbraucher sowie mittelständischen Firmen über höhere Abwassergebühren aufzubürden. Ohne eine verursachergerechte Finanzierung wird die Einführung der vierten Reinigungsstufe auf Dauer kaum möglich sein. Die Kosten für die Gebührenzahlerinnen und -zahler wären mit 9 Milliarden Euro erheblich.
Sollte die aktuelle Regelung vor Gericht keinen Bestand haben, wäre die Europäische Kommission gefordert, zügig einen unionsrechtskonformen Rahmen für die Herstellerverantwortung vorzulegen. Dabei sollte auch geprüft werden, ob weitere Verursachergruppen angemessen an der Finanzierung beteiligt werden können.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
Wir halten Deutschland am Laufen – denn Zukunft wird vor Ort gemacht: Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: https://www.vku.de/vku-positionen/