Expertenanhörung zum Energiewirtschaftsgesetz: Auch Netzausbau in den Verteilnetzebenen benötigt finanzielle Förderung 06.11.23

Berlin, 6.11.2023. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will die Bundesregierung Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur umsetzen. In der heutigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie war der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eingeladen, Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu nehmen. Thema war die beabsichtigte Regelung eines Zuschusses in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzkosten aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Dr. Andreas Zuber, VKU-Geschäftsführer der Abteilung Recht, Finanzen und Steuern, erläuterte als geladener Experte:

„Vor dem Hintergrund weiterhin krisenbedingt hoher Strompreise, trägt der vorgesehene Zuschuss in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zur Entlastung von Unternehmen sowie Verbrauchern bei – ohne größerem Administrationsaufwand für die Branche. Deshalb begrüßen wir die Regelungen zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte. Allerdings brauchen wir auch für die Verteilnetzbetreiber einen vergleichbaren Zuschuss. Schließlich findet die Energiewende auch auf Ebene der Verteilnetze statt.

Bisher fehlt eine geeignete finanzielle Flankierung der Netzausbaukosten in den Verteilnetzebenen. Die jetzt anstehende Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte böte die passende Gelegenheit, einen entsprechenden Mechanismus für die Entgelte auf den Verteilnetzebenen zu schaffen.

Der vom Gesetzgeber geplante Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten, belegt die Notwendigkeit einer gezielten finanziellen Unterstützung der Netzbetreiber jenseits der Netzentgelte. Diese Notwendigkeit gilt besonders auch die Verteilnetzbetreiber: Mehr als 90 Prozent der Erneuerbaren-Energien-Anlagen speisen in die Netzebenen der Verteilnetzbetreiber – die Hoch-, Mittel- und Niederspannung – ein.

Aktuell bewirtschaften Stadtwerke und kommunale Energieversorger rund 803.000 Kilometer Stromverteilnetze und 339.000 Kilometer Gasverteilernetze. Die kommunalen Netzbetreiber sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für das Gelingen der Energie-, Wärme- und Verkehrswende bei gleichzeitiger Bezahlbarkeit von Energie und Sicherung der Versorgungszuverlässigkeit bewusst. Durch vorausschauendes Handeln der Netzbetreiber können volkswirtschaftliche Kosten erheblich reduziert werden.“

Komplette Stellungnahme zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (Link zum Runterladen)

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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