Expertenanhörung: VKU zum so genannten Heizungsgesetz 21.06.23

Berlin, 21.06.2023. Anlässlich eines Anhörungstermins im Ausschuss Klimaschutz- und Energie des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes“ betont der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die zentrale Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung als Leitinstrument für eine kosteneffiziente und sozialverträgliche Umsetzung der Wärmewende, erneuert seine Forderung nach mehr Flexibilität bei Fristen und Quoten und spricht sich für Technologieoffenheit aus.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der als Experte in die Ausschussanhörung eingeladen war, sagte am heutigen Mittwoch in Berlin:

„Wir begrüßen die Verständigung in der Koalition über Änderungen am Gesetzentwurf: die beabsichtigte Stärkung des Instruments der kommunalen Wärmeplanung, die Streichung unrealistischer Fristen und Quoten und die geplante Technologieoffenheit.

Zum aktuellen Zeitpunkt liegt uns dafür aber kein aktueller Gesetzestext vor. Auf Basis des bekannten Gesetzentwurfs zum Gebäudeenergiegesetz -  der nach der Verständigung in der Koalition über wesentliche Änderungen genau genommen Makulatur ist - und den von der Regierungskoalition in einem zweiseitigen Kompromisspapier formulierten Leitplanken sind aus unserer Sicht folgende Punkte von zentraler Bedeutung:

  • Eine Verzahnung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) ist unerlässlich. Wir brauchen sowohl im GEG als auch im WPG einen verlässlichen Rechtsrahmen, ohne Doppelungen und Widersprüche. Was wir nicht gebrauchen können ist, dass jetzt mit dem GEG mögliche Lösungen eingeschränkt werden, die wir bei der Wärmeplanung brauchen.
     
  • Die Ausgangsbedingungen und die Potentiale sind vor Ort sehr unterschiedlich, deshalb brauchen wir auch örtlich angepasste Lösungen. Wir begrüßen den Ansatz des Einigungspapiers, dass zunächst eine Wärmeplanung vorliegen muss, bevor Regelungen für neue Heizungen im Gebäudeenergiegesetz greifen. Dadurch bleibt der technologische Lösungsspielraum für die Umsetzung vor Ort offen. Das ermöglicht die Entwicklung von lokal optimalen Transformationsstrategien. Im bisherigen Gesetzentwurf hat die versprochene Technologieoffenheit nur auf dem Papier gestanden.
     
  • Wir begrüßen Pläne, beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme verschiedenen Optionen gleichwertig zu behandeln. Allerdings fehlen noch genaue Angaben. In unserer Stellungnahme zum bekannten GEG-Regierungsentwurf haben wir unrealistische Regelungen und Garantieanforderungen an Gasnetzbetreiber kritisiert, so zum Beispiel die nahezu unerreichbare vollständige Umstellung auf Wasserstoff bis zum Jahr 2035.
     
  • Unnötige Vorgaben bei der Fernwärme sollten gestrichen werden. Um den Wärmenetzausbau so zu beschleunigen, wie von der Bundesregierung angestrebt, sollte die Vorlage eines BEW-Transformationsplans, der die Klimaneutralität bis spätestens zum 31.Dezember 2044 vorsieht, ausreichen. Dies kann mit individuellen Zwischenzielen wie in der BEW-Förderrichtlinie verknüpft werden. Die Vorgabe, schon im Jahr 2030 50 Prozent klimaneutrale Wärme zu erreichen, ist so pauschal unrealistisch und sollte gestrichen werden.


Wärme ist ein lokales Produkt. Die Stadtwerke wollen die Wärmewende aktiv gestalten. Wir haben erst rund 17 Prozent geschafft, mehr als 80 Prozent der Dekarbonisierung der Wärme liegen noch vor uns. Das müssen wir innerhalb von 20 Jahren schaffen. Es besteht hoher Handlungsbedarf. In dieser Einschätzung und in diesem Ziel unterstützen wir die Bundesregierung.

Die Debatten um das so genannte Heizungsgesetz und Wärmeplanungsgesetz sind mitunter mühsam, aber mit Blick auf die nachhaltigen Entscheidungen, die nun getroffen werden sollen, wichtig und Zeichen einer funktionierenden und lebendigen Demokratie. Nun kommt es auf eine gute und sinnvolle Umsetzung in der Gesetzgebung an. Wir sind gern bereit, daran mitzuwirken. Denn wir brauchen ein gutes Gesetz für die Wärmewende.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 293.000 Beschäftigten wurden 2020 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 16 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 76 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 957 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2022
Wir halten Deutschland am Laufen – denn nichts geschieht, wenn es nicht vor Ort passiert: Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: www.vku.de