Netznutzungsentgelte (vNNE)
Evolution statt Kahlschlag durch die Bundesnetzagentur: VKU legt Vorschlag für Netzentlastungsentgelt vor
In der Diskussion um die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geplante Abschaffung der sogenannten vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) den Vorschlag für ein sogenanntes Netzentlastungsentgelt (NEE) vorgelegt.
30.01.26
In der Diskussion um die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geplante Abschaffung der sogenannten vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) den Vorschlag für ein sogenanntes Netzentlastungsentgelt (NEE) vorgelegt.
Berlin, 30.01.2026. In der Diskussion um die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geplante Abschaffung der sogenannten vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) den Vorschlag für ein sogenanntes Netzentlastungsentgelt (NEE) vorgelegt. Die VKU-Empfehlung sieht vor, dass die Zahlung nur dann erfolgen soll, wenn Anlagen das Stromnetz nachweislich in den Spitzenlaststunden entlasten. „Wir haben unseren Vorschlag an Bundesnetzagentur, Länderausschuss und Beirat übermittelt. Er hält das Netz stabil und die Kosten im Griff“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Die BNetzA will die vNNE ab 2026 schrittweise senken und ab 2029 vollständig abschaffen. Der VKU kritisiert die geplante Abschaffung, weil sie in einer entscheidenden Phase der Energiewende zur Unzeit komme. Gerade in den kommenden Jahren werden Wärmepumpen, E-Mobilität und neue Verbrauchergruppen wie Rechenzentren die Stromnetze – insbesondere in den Verteilnetzen – zusätzlich belasten. Neben dem Erfordernis eines massiven Netzausbaus führt dies zu Herausforderungen für einen stabilen Netzbetrieb.
Liebing: „KWK-Anlagen liefern Strom und Wärme hocheffizient und vor allem dezentral und passgenau. Fallen die vNNE weg, fehlen netzbezogene Preissignale. Das erhört die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten und erschwert den sicheren Netzbetrieb in einem zunehmenden volatilen Stromsystem. Versorgungssicherheit und Resilienz werden in Mitleidenschaft gezogen.“
„Das Netzentlastungsentgelt vergütet ausschließlich leistungswirksame Entlastung in den Stunden, die den Netzausbau treiben, und ist dadurch ein zielgenaues Instrument. Es basiert in der Abwicklung auf etablierten Prozessen und ist deshalb sofort anwendbar“, erklärt Liebing. Grundlage für eine Auszahlung soll ein bundesweit einheitlicher Leistungspreis auf ÜNB-Basis sein. „Das Modell vermeidet Fehlanreize, hält die Verwaltung schlank und sorgt dafür, dass nur echte, messbare Entlastung vergütet wird“, sagt Liebing.
Die Umsetzung der Energiewende erfordert einen massiven Netzausbau und birgt hohe Herausforderungen für einen stabilen Netzbetrieb. „In dieser Situation mit den vNNE das einzige Instrument ersatzlos zu streichen, welches die netzdienliche Fahrweise von steuerbaren dezentralen Erzeugungsanlagen anreizt und sie in der Wirtschaftlichkeit hält, wäre fatal und aus unserer Sicht fahrlässig. Deswegen haben wir den Vorschlag für ein Netzentlastungsentgelt (NEE) entwickelt. Es beseitigt die an den vNNE geäußerten Kritikpunkte, und führt die energiewirtschaftlich besonders zweckmäßigen Komponenten der Entgelte nach § 18 StromNEV fort“, so Liebing.
Hintergrund (nicht als Zitat): Vermiedene Netznutzungsentgelte sind Zahlungen, die Betreiber bestimmter dezentraler Stromerzeugungsanlagen, etwa biomethan- oder erdgasbetriebener Kraft Wärme Kopplungsanlagen, vom Verteilnetzbetreiber erhalten. Speisen Anlagen dezentral direkt in das Verteilnetz ein, muss ein Teil des Stroms nicht mehr über höhere Netzebenen geleitet werden. Diese vorgelagerten Netze werden entlastet, Kosten dort vermieden und über die vermiedenen Netzentgelte teilweise ausgleichen.
VKU kritisiert Pläne zur Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte (23. April 2025)
Zum Download:
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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