BDEW und VKU fordern zügige Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie
EuG weist Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie als unzulässig ab – Rechtsauffassung von BDEW und VKU bestätigt
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), die Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegen zentrale Elemente der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abzuweisen.
19.02.26
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), die Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegen zentrale Elemente der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abzuweisen.
Berlin/Luxemburg, 19.02.2026. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), die Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegen zentrale Elemente der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abzuweisen. Insgesamt 16 Verfahren, die in drei Hauptverfahren zusammengefasst wurden – unter Beteiligung von Branchenverbänden und Unternehmen aus der Pharma- und Kosmetikindustrie – zielten darauf ab, die in der Kommunalabwasserrichtlinie festgelegte Herstellerverantwortung aufzuheben.
Die Gerichtsentscheidung entspricht der Rechtsauffassung von BDEW und VKU, wonach die Klagen vor dem europäischen Gericht keinen Bestand haben konnten. Vor diesem Hintergrund hatten die beiden Verbände den Streitbeitritt vor dem Europäischen Gericht gegen die Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie beantragt.
Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Bedeutung der Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie als umweltökonomischen Meilenstein für den Gewässer- und Gesundheitsschutz in Europa. Jetzt kommt es darauf an, die Vorgaben zügig und ohne nationale Sonderwege in deutsches Recht umzusetzen. Ein zentraler Fortschritt bleibt die Erweiterte Herstellerverantwortung: Sie setzt das Verursacherprinzip konsequent um und beteiligt Hersteller erstmals systematisch an den Kosten der vierten Reinigungsstufe.
Was wir jetzt brauchen, ist ein Umschalten von einer Verweigerungshaltung durch Klageverfahren hin zu konstruktiver Mitarbeit. Die Richtlinie ist beschlossen – jetzt ist die Zeit für Dialog und gemeinsame Verantwortung. BDEW und VKU fordern die pharmazeutische und kosmetische Industrie auf, sich aktiv und konstruktiv an der Umsetzung zu beteiligen und Verantwortung für die von ihnen verursachten Spurenstoffe zu übernehmen.
Weitere Informationen:
VKU-Positionspapier Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie
Kommunalabwasserrichtlinie – letzte Hürden in Brüssel
Breite europäische Allianz für konsequente Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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