Kommunalabwasserrichtlinie – letzte Hürden in Brüssel

Heute wird die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur neu gefassten Kommunalabwasserrichtlinie wirksam. Jetzt fehlt nur noch ein allerletzter Schritt, die Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rat. Diese soll bis Anfang November folgen. Damit steht ein jahrelanger intensiver Lobbyprozess in Brüssel und Berlin vor seinem erfolgreichen Ende. Die neu gefasste Richtlinie ist für die kommunale Abwasserwirtschaft wegen zahlreicher neuer Vorgaben eine anspruchsvolle Aufgabe, wegen genauso vieler erzielter Nachbesserungen und Ergänzungen und ganz besonders wegen der Etablierung der erweiterten Herstellerverantwortung, aber auch eine Herausforderung, die sie annimmt. Schon jetzt ist der VKU im intensiven politischen Kontakt, um die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht im Sinne der kommunalen Abwasserwirtschaft zu gestalten.

Durch die neu gefasste Kommunalabwasserrichtlinie werden die Betreiber von rund 600 Kläranlagen in Deutschland verpflichtet, eine sogenannte Viertbehandlung zu etablieren. Dadurch entstehen bis 2045 Kosten durch Bau und Betrieb von etwa 9 Milliarden Euro (Studie der Fichtner Management Consulting im Auftrag des VKU). Mindestens 80 Prozent dieser Kosten sind durch die Hersteller von Kosmetika und pharmazeutischen Produkten zu tragen. Diese Herstellerverantwortung, die der VKU mit Hilfe eines Rechtsgutachtens bereits 2020 in die politische Diskussion in Brüssel eingebracht hat, ist bis in die letzten Tage Gegenstand harter politischer Auseinandersetzungen gewesen. In unseren Gesprächen in Brüssel und Berlin konnten wir nochmals erfolgreich darlegen, dass es sich dabei um einen guten Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen von Herstellern und Abwasserwirtschaft handelt.

Weitere Herausforderungen für die Abwasserentsorger liegen insbesondere in den Neuregelungen zur Niederschlagswasserbehandlung, den gestiegenen Anforderungen an die Drittbehandlung sowie die angestrebte Energieneutralität der Branche. Eine Darstellung dieser und weiterer Punkte inklusive der jeweils im Gesetzgebungsprozess erreichten Verbesserungen haben wir für Sie zusammengestellt (Zusammenfassung wesentlicher Regelungen) und auch in einzelnen Charts aufbereitet (Übersicht). Die aktuelle deutsche Sprachfassung der Richtlinie aus der vergangenen Woche finden Sie hier.

Die neugefasste Kommunalabwasserrichtlinie muss, sollte sie wie erwartet noch in diesem Jahr veröffentlicht werden, bis Mitte 2027 (30 Monate nach Inkrafttreten) in deutsches Recht umgesetzt werden. Für den Mechanismus der Umsetzung der Herstellerverantwortung (siehe Folie 3 des hier verlinkten Foliensatzes) liegt das Zieldatum auf dem 31.12.2027. Berücksichtigt man die dazwischenliegende Bundestagswahl, ist dies ein ambitionierter Zeitplan. Die Gremien des VKU erarbeiten daher bereits jetzt die wesentlichen Forderungen an den nationalen Gesetzgeber und wir stehen mit den Ministerien und den Abgeordneten im engen Austausch.