Beschleunigung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
EU Minimum reicht: VKU begrüßt Kurswechsel beim Energieeffizienzgesetz und Milliarden Entlastung
Im Zuge der Länder- und Verbändeanhörung bewertet der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) das geplante Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie als große Chance für Bürokratieabbau und für Entlastungen der Wirtschaft.
17.04.26
Im Zuge der Länder- und Verbändeanhörung bewertet der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) das geplante Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie als große Chance für Bürokratieabbau und für Entlastungen der Wirtschaft.
Berlin, 17. April 2025. Im Zuge der Länder- und Verbändeanhörung bewertet der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) das geplante Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie als große Chance für Bürokratieabbau und für Entlastungen der Wirtschaft.
Ein VKU-Sprecher: „Beim alten Energieeffizienzgesetz zeigt sich leider die sehr deutsche Marotte, immer noch eine Schippe auf Brüssel-Zielvorgaben draufzulegen. Dieses „Goldplating“ kostet uns nur Zeit, Geld und Nerven. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Bundesregierung die Fehler nun im neuen Gesetz korrigiert und die Anforderungen auf das EU-Mindestmaß zurückführen will. Wir hoffen auf eine 1:1-Umsetzung für echte Entlastung.“
Die zusätzlichen nationalen Anforderungen aus dem Energieeffizienzgesetz verursachen auch bei Stadtwerken und anderen kommunale Unternehmen hohe Bürokratie- und Personalkosten. Diese Gelder sollten besser in konkreten Klimaschutz und Investitionen vor Ort fließen. Zudem bindet das aktuelle Gesetz wertvolle Kapazitäten von Energieberaterinnen und -beratern, die an anderer Stelle deutlich wirksamer für die Energiewende eingesetzt werden könnten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geht davon aus, dass mit dem zur Konsultation stehenden Gesetzentwurf die Wirtschaft um jährlich ca. 849 Mio. EUR entlastet werden kann.
Für kommunale Unternehmen sind jetzt im weiteren Verfahren unter anderem die Berücksichtigung folgender Punkte von Interesse:
- Die Anhebung der Schwellenwerte für die verpflichtende Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen
- verlängerte Umsetzungsfristen
- vereinfachte Regelungen für Rechenzentren.
Wichtig ist, dass das Gesetz nun schnell zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Ansonsten wird die Wirtschaft für dieses Jahr nur zu einem Bruchteil entlastet.
Eine schnelle Einigung ist aus Sicht des VKU dringend notwendig, weil auf EU-Ebene bereits der Konsultationsprozess zur erneuten Überarbeitung der Richtlinie im Hinblick auf das verschärfte EU-Klimaziel 2040 gestartet ist.
Hintergrund
Die im Oktober 2023 in Kraft getretene Neufassung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) schreibt eine Senkung des 2030-EU-Energieverbrauchs um mindestens 11,7 Prozent gegenüber den Projektionen des EU-Referenzszenarios 2020 vor. Die EU schreibt verpflichtende Maßnahmen vor, die die Mitgliedstaaten entweder 1:1 umsetzen oder verschärfen können. Mit dem im November 2023 neu eingeführten Energieeffizienzgesetz (EnEfG) hatte die damalige Bundesregierung zentrale EED-Vorgaben in nationales Recht überführt und deutlich verschärft. Das lehnt der VKU ab und unterstützt daher ausdrücklich die Zielsetzung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD, das EnEfG zu vereinfachen und auf die eigentlichen EU-Vorgaben zurückzustutzen.
Ein paar Beispiele für Verschärfungen im deutschen Recht im Vergleich zu EU-Vorgaben: Laut EU müssen Unternehmen mit einem Energiebedarf von mindestens 23,6 GWh im Jahr ab dem 11. Oktober 2027 ein Energiemanagement-System einführen. Ziel dieser EU-Regel ist, dass vor allem die Industrie ihre Prozesse und Anlagen energieeffizienter gestaltet. Deutschland hat diese Schwelle auf 7,5 GWh abgesenkt und auf den 18. Juli 2025 vorgezogen, sodass deutlich mehr Unternehmen und früher verpflichtet worden sind. Das betrifft vor allem auch kleinere und mittlere Unternehmen, obwohl das Einsparpotenzial aus VKU-Sicht hier eher gering sein dürfte. Teils könnten sogar Altenheime unter diese Schwelle fallen, weil sie einen hohen Wärmebedarf haben, Gleichwohl macht ein Energiemanagement-System hier wenig Sinn, weil sich am Wärmebedarf der Senioren wenig ändern lässt.
Die gesetzliche Angleichung des EnEfG an EU-Recht ist mit einem umfangreichen Novellierungsprozess verbunden. Die ursprünglich für Januar 2026 vorgesehene Kabinettsbefassung wurde zuletzt auf Mai 2026 verschoben. Die EED-Umsetzungsfrist ist am 11. Oktober 2025 abgelaufen. Die EU-Kommission hat bereits im November 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet, weil mit dem Energieeffizienzgesetz zwar wesentliche Teile, aber nicht alle Anforderungen umgesetzt wurden.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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