Anhörung zum Wärmeplanungsgesetz im Bundestag: VKU macht Verbesserungsvorschläge für Fernwärmeausbau 16.10.23

Berlin, 16. Oktober 2023. Heute findet im Bundestag die Anhörung über den Entwurf der Bundesregierung für ein Wärmeplanungsgesetz statt (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze - WPG). Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Mit dem Wärmeplanungsgesetz bekommt die Wärmewende endlich ihr Fundament. Künftig gilt der sinnvolle Grundsatz: erst die Wärmepläne und Netze, dann die Heizungen. Bürgerinnen und Bürger können am Wärmeplan ihrer Kommune ablesen, ob in ihrer Straße ein Anschluss ans Fernwärmenetz kommen soll, das Stromnetz für Wärmepumpen verstärkt oder das Gasnetz auf grüne Gase wie Wasserstoff umgerüstet werden soll. Sie bekommen Klarheit und Transparenz, welche klimaneutralen Wärmeversorgungsoptionen vor ihrer Haustür entstehen sollen.

Doch damit die kommunalen Wärmepläne keine Papiertiger bleiben, sondern auch entsprechende Milliardeninvestitionen der Stadtwerke in den Ausbau ihrer Netze und Anlagen folgen können, müssen die Abgeordneten das Gesetz noch verbessern. Beispiel Fernwärme: Die Ziele bleiben mit 30 Prozent klimaneutraler Wärme bis 2030 in jedem Netz und 80 Prozent bis 2040 sehr ehrgeizig. Gleichzeitig soll auch der Ausbau mit jährlich 100.000 neuen Anschlüssen erfolgen. Der Anteil der Fernwärme, die eine Alternative zur Wärmepumpe und h2-ready-Heizung darstellt, könnte bis 2045 von 14 auf 40-45 Prozent aller Haushalte hochgeschraubt werden. Doch der Entwurf der Bundesregierung droht, mit restriktiven Vorgaben und ausbleibender Förderung den Ausbau der Fernwärme empfindlich zu behindern.“

VKU macht sechs Verbesserungsvorschläge für Ausbau der Fernwärme

  1. Ausbau der Wärmenetze mit 3 Milliarden Euro pro Jahr bis 2035 finanzieren. Wer klare Ausbauziele hat, sollte nicht am falschen Ende sparen. Die ehrgeizigen Zielvorgaben erfordern vom Bund eine höhere Förderung als bisher. Sonst müssen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Ausbaukosten alleine stemmen. Deswegen sollten die Parlamentarier die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ins Wärmeplanungsgesetz überführen und endlich solide finanzieren. Der Ausbau der Fernwärme braucht 3 Milliarden pro Jahr bis 2035. Bisher sind es nur 3 Milliarden insgesamt bis 2028.
  2. Fördermittel zum Heizungsaustausch effizient einsetzen. Fördermittel für den Heizungsaustausch (Bundesförderung effiziente Gebäude, BEG) sollten volkswirtschaftlich so effizient wie möglich eingesetzt werden. In Gebieten, in denen Wärmepläne zum Beispiel Fernwärme als beste Option ausweisen, sollten keine Fördermittel mehr für H2-ready-Gasthermen oder Wärmepumpen gezahlt werden. Die Optionen blieben möglich, jedoch würde kein Steuergeld mehr fließen.
  3. Fernwärme im WPG zu überragendem öffentlichen Interesse erklären. Den Bau von Wärmenetzen, die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und die Einbindung unvermeidbarer Abwärme sollten die Parlamentarier als „überragendes öffentliche Interesse“ einstufen. Das würde Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Dieser Passus ist aktuell im Entwurf für eine Novellierung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) enthalten. Eine Regelung dort wäre aber sachfremd, sie sollte ins WPG überführt werden.
  4. Alle erneuerbaren Energiequellen und unvermeidliche Abwärme vollständig nutzen: Für klimaneutrale Fernwärme sollten wir alle erneuerbaren und Abwärmequellen einer Kommune nutzen dürfen. Der Gesetzentwurf macht jedoch zu restriktive Vorschriften und schränkt das Potenzial der Erneuerbaren und Abwärme unnötig ein. Zum Beispiel sind die Vorgaben für die Nutzung von unvermeidbarer Abwärme aus der thermischen Abfallverwertung sowie Biomasseanteile in Wärmenetzen zu restriktiv. Klär- und Deponiegas sowie Klärschlamm werden wiederum gar nicht anerkannt. Hier sollten die Abgeordneten dafür sorgen, dass unser Land kein Potenzial der kommunalen Abfall- und Abwasserentsorgung für die klimaneutrale Wärmeversorgung ungenutzt liegen lässt.
  5. Mindestvorgaben zum Anteil an erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme entschärfen. Planungs- und Bauphasen bei Infrastruktur-Projekten sind sehr lang. Bisher galt das 2045-Klimaneutralitätsziel, an dem Stadtwerke ihre Planungen und Investitionen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ausgerichtet haben. Nun gibt die Bundesregierung starre Zwischenziele für 2030 und 2040 vor. Pläne und Investitionen, mit denen diese Zwischenziele erst später erreicht werden, wären damit nichtig. Investitionsstopps wären die Folge. Richtig sind die Fristverlängerungen. Sie gelten für Fernwärme, die sich zu 70 Prozent aus KWK speist - allerdings nur für fossile KWK. Sinnvoll wäre, wenn die Abgeordnete diese Regel entschärfen und sie auf hocheffiziente KWK-Anlagen beziehen, die einen Mix aus fossiler und erneuerbarer Wärme erzeugen. Allein Effizienz sollte entscheidend sein.
  6. Pläne für neue Wärmenetze nicht durchkreuzen. Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollen neue Wärmenetze bereits ab 1.1.2024 zu mindestens 65 Prozent aus klimaneutralen Quellen gespeist werden. Diese Frist ist nicht von heute auf morgen zu erreichen. Es handelt sich um längst durchgeplante Projekte oder Projekte, die bereits im Bau sind. Sie brauchen Vertrauensschutz. Dafür sollten die Abgeordneten die Frist um drei Jahre bis 2027 verlängern, um Investitionssicherheit zu gewähren und den Bau von Wärmenetzen, deren Planung bereits steht, nicht zu gefährden.

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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