Gutachten zu Investitionsfähigkeit deutscher Verteilnetzbetreiber in der Anreizregulierung abgeschlossen

Das Gutachten, das der VKU beauftragt hat, um den Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom November 2007 zur Überprüfung der Investitionsfähigkeit deutscher Verteilnetzbetreiber in der Anreizregulierung zu begleiten, ist nunmehr abgeschlossen und durch die Gremien des VKU verabschiedet. Auf Basis realer Unternehmensdaten der VKU-Referenzgruppe wurden unternehmensindividuelle Berechnungen durchgeführt, die im Rahmen des Gutachtens gebündelt wurden. Der VKU möchte auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens in Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden und den politisch Verantwortlichen weiterhin für eine Verbesserung der Investitionsbedingungen für die Netzbetreiber sensibilisieren.

Ein wesentliches Ergebnis des VKU-Gutachtens ist, dass die Investitionsfähigkeit deutscher Verteilnetzbetreiber im derzeitigen Regulierungsrahmen gefährdet ist, da im Netzbetrieb bereits kurzfristig Verluste drohen und mittelfristig auf Investitionen in die Netzinfrastruktur keine ausreichende Rendite erwirtschaftet werden kann.  

Die Bundesnetzagentur hat das WIK-Institut mit der Umsetzung des Untersuchungsauftrages der Wirtschaftsministerkonferenz beauftragt. Das WIK kommt in seiner Auswertung – trotz der Verwendung des gleichen Modells und des gleichen Rechentools – zu einem gegenläufigen Fazit und sieht die Investitionsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber unter derzeitigen Bedingungen der Regulierung auch zukünftig als gesichert an. Um diese Aussagen aus VKU-Sicht angemessen bewerten zu können, wurden in dem VKU-Gutachten die Berechnungen des WIK-Institutes nachvollzogen. Es wurde festgestellt, dass das WIK die Regulierungsvorgaben in seinen Berechnungen nicht einbezogen hat, sondern lediglich die zusätzlichen Einsparerfordernisse untersuchte und dabei nur das für die jeweilige Sparte letzte Jahr des Betrachtungszeitraums als beurteilungsrelevant angesehen hat. Zudem hat das WIK ab der dritten Regulierungsperiode begünstigende Annahmen getroffen, die nicht aus den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ableitbar sind.

Ergänzend hat der VKU die Auswirkung des sogenannten Sockeleffekts auf die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber in einem separaten Gutachten untersuchen lassen, um auch hinsichtlich dieses seitens der BNetzA als für die Netzbetreiber begünstigend wirkenden Effektes belastbare Aussagen für die weitere Diskussion gewinnen zu können. Die wesentlichen Ergebnisse der Gutachten und die Bewertung der WIK-Berechnungen können in der Kurzzusammenfassung  eingesehen werden. 

Die aus den Gutachten gewonnenen Erkenntnisse werden durch den VKU zeitnah der Öffentlichkeit und im politischen Raum vorgestellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der zukünftigen Anforderungen an die Netzbetreiber beim Umbau der Netze zu intelligenten Netzen, sind stabile Investitionsbedingungen eine wichtige Voraussetzung. Dazu findet u.a. am 14. Dezember 2010 in Berlin eine VKU-Fachkonferenz zu Investitionsbedingungen in der Anreizregulierung statt. Damit wird der VKU die von der Wirtschaftsministerkonferenz beschlossene Evaluierung der Netzentgeltregulierung auch zukünftig eng begleiten.