05.11.2019
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass ein Netzbetreiber als einmalige Gegenleistung auch für Netzanschlüsse oberhalb der Niederspannungsebene Baukostenzuschüsse (BKZ) erheben darf | Urteil vom 17.04.2019, Az.: I-27 U 9/18.