Bericht zum aktuellen Stand BEHG und dem weiteren Vorgehen 14.07.22

Gestern hat das Bundesskabinett eine CO2-Bepreisung für die thermische Abfallverwertung beschlossen. Damit wird im September ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren starten. Der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing gab dazu gestern folgende Einschätzung ab:

„Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass in der aktuellen Krisensituation eine CO2-Bepreisung auf Müllverbrennung beschlossen wird, obwohl damit keine klimapolitische Lenkungswirkung wie beispielsweise in der Energiewirtschaft erzielt werden kann. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes weitet die CO2-Bepreisung ab 2023 insbesondere auf Abfälle aus und steigert damit die Abfallgebühren: Ca. eine Milliarde Zusatzkosten könnten mit der Ausweitung des CO2-Preises auf Abfälle auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen - pro Jahr! Diese Belastung würde von Jahr zu Jahr entsprechend der BEHG-Preistreppe immer weiter steigen, obwohl steigende Abfallgebühren keinen Anreiz für CO2-Einsparungen bieten können.

Das Gesetzgebungsverfahren ist nun angestoßen, und wir hoffen, dass die Bundestagsabgeordneten in den parlamentarischen Beratungen dafür sorgen, dass diese Kabinettsentscheidung nicht zum Gesetz wird.

Unsere Kritik daran bleibt weiterbestehen, denn in unseren Augen handelt es sich bei der Ausweitung des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die Abfallentsorgung um Zusatzbelastungen zur Unzeit. Zumal damit keinerlei ökologische Lenkungswirkungen verbunden sind: Die Entsorgungsunternehmen können den fossilen Kunststoffanteil im Restmüll nicht steuern und auch die Verbraucherinnen und Verbraucher haben keinen Einfluss auf die Verwendung von Kunststoffen bzw. Kunststoffverpackungen durch die Industrie.

Der Kabinettsentwurf hat, statt Langlebigkeit der Produkte, Mehrwegverwendung und ihre Recycelbarkeit zu fördern, Abfallexporte in Länder mit qualitativ minderwertigen Behandlungsanlagen zur Folge, mit dem Ergebnis steigender Deponiemengen und Methanemissionen. Denn der Abfall sucht sich - leider – immer den billigsten Weg. Deshalb ist der Gesetzentwurf ökologisch untauglich und eine unvertretbare Belastung für die Bürgerinnen und Bürger.“

Zugleich möchten wir auf zwei Artikel aus der EUWID verweisen, welche den aktuellen Stand und auch das Zusammenspiel von Berlin und Brüssel gut darstellen:

  • Müllverbrennung soll ab Januar in den nationalen Brennstoffemissionshandel, erschienen in Ausgabe 24/2022
  • EU-Parlament stimmt Reform des EU-Emissionshandelssystems zu, erschienen in Ausgabe 26/2022

Alle weiteren Informationen zum BEHG finden Sie auf unser Landingpage: BEHG – VKU-Stellungnahmen: VKU

Weiteres Vorgehen BEHG

Als weiteres Vorgehen schlagen wir in Absprache mit Dr. Thärichen vor, dass möglichst viele Unternehmen versuchen, Termine mit „Ihren“ Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis zu machen. Wir empfehlen vorrangig, die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie die Mitglieder des Ausschusses für Klimaschutz und Energie anzufragen. Die Mitglieder der genannten Ausschüsse können Sie hier einsehen. Sollten in der jeweiligen Region keine Mitglieder der genannten Ausschüsse ihren Wahlkreis haben, können Sie selbstverständlich auch die übrigen Bundestagsabgeordneten aus Ihrem jeweiligen Wahlkreis ansprechen.

Gerne begleiten wir als VKU Sie bei diesen Terminen und/oder bereiten diese gemeinsam mit Ihnen inhaltlich vor. Zeitlich sollten diese Gespräche bis Anfang September erfolgt sein, um Änderungen zu erreichen.

Für Rückfragen, Hinweise und Unterstützung stehen wir gerne zur Verfügung. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass Sascha Plietzsch vom 25.07. – 07.08.2022 und Antje Retzlaff vom 18.07. - 05.08.2022 urlaubsbedingt abwesend ist.