
Positionen des VKU in Kürze:
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts erlaubt Energy Sharing für Unternehmen nur, wenn sie unter die Europäische KMU[1]-Definition fallen. Dies sollte dringend geändert werden.
Kommunale Unternehmen sind als Letztverbraucher nach aktuellem Stand vom Energy Sharing ausgeschlossen – selbst wenn ihre Beschäftigtenzahl oder Umsatzgröße unterhalb der maßgeblichen Schwellenwerte liegt! Denn die Europäische KMU-Definition wertet öffentliche Unternehmen nicht als KMU.
Wir fordern daher eine KMU-Definition, die sich ausschließlich an Unternehmensgröße und Jahresumsatz orientiert.
Kommunale Unternehmen sollten die Möglichkeit erhalten, energieintensive Prozesse – etwa in der Abwasserbehandlung oder in öffentlichen Bädern – durch den Einsatz dezentral erzeugten Stroms kosteneffizient zu dekarbonisieren.
- [1] Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen