VKU-Positionspapier
VKU-Zweiseiter zum Energy Sharing: KMU-Definition erweitern

01.10.25

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Positionen des VKU in Kürze:

  • Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts erlaubt Energy Sharing für Unternehmen nur, wenn sie unter die Europäische KMU[1]-Definition fallen. Dies sollte dringend geändert werden.

  • Kommunale Unternehmen sind als Letztverbraucher nach aktuellem Stand vom Energy Sharing ausgeschlossen – selbst wenn ihre Beschäftigtenzahl oder Umsatzgröße unterhalb der maßgeblichen Schwellenwerte liegt! Denn die Europäische KMU-Definition wertet öffentliche Unternehmen nicht als KMU.

  • Wir fordern daher eine KMU-Definition, die sich ausschließlich an Unternehmensgröße und Jahresumsatz orientiert.

  • Kommunale Unternehmen sollten die Möglichkeit erhalten, energieintensive Prozesse – etwa in der Abwasserbehandlung oder in öffentlichen Bädern – durch den Einsatz dezentral erzeugten Stroms kosteneffizient zu dekarbonisieren.
     


  • [1] Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen