
Positionen des VKU in Kürze
- Der VKU begrüßt den Referentenentwurf grundsätzlich und wertet ihn als Zeichen, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung von mehr Pragmatismus beim Wasserstoffmarkthochlauf und weniger Bürokratie umsetzen will.
- Der VKU fordert, den wasserrechtlichen Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung im Gesetz klar zu verankern. Die Erwähnung in § 4 Abs. 2 WasserstoffBG wird positiv bewertet, jedoch ist die Beweislastumkehr zulasten der Versorgung kritisch.
- Öffentliche Wasserversorger müssen frühzeitig in die Standortplanung der H₂-Produktion eingebunden werden. Alternative Wasserquellen sollen gemeinsam entwickelt und eine Konkurrenz zur Trinkwasserversorgung vermieden werden.
- Klare Fristen zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sind hilfreich. Digitalisierung und Anwendung des Sektorenvergaberechts können Prozesse effizienter gestalten.
- Die Priorisierung von H₂-Vorhaben führt zu Verzögerungen anderer wasserrechtlicher Verfahren. Eine generelle Beschleunigung wasserwirtschaftlicher Projekte – insbesondere für Versorger und Entsorger – wäre wünschenswert.
- Es ist sinnvoll, den Anwendungsbereich gerade in der Hochlaufphase weit zu gestalten. Einschränkungen bspw. auf Herstellungsverfahren wirken schädlich.