VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes vom 28.04.2026

06.05.26

Deckblatt der Publikation VKU-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes vom 28.04.2026
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Positionen des VKU in Kürze:

  • Vereinfachung ist zu begrüßen: Der VKU begrüßt die in der Novelle vorgesehene Vereinfachung der kommunalen Wärmeplanung für kleinere Kommunen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um auch in kleineren Kommunen mit begrenzten Ressourcen die Erstellung einer Wärmeplanung zu ermöglichen. Nichtsdestotrotz regt der VKU im weiteren Verfahren die Prüfung an, ob die nunmehr drei gesetzlichen Vereinfachungsmöglichkeiten zusammengeführt werden könnten.

  • Vergesetzlichung der BEW jetzt umsetzen: Bereits im Koalitionsvertrag – und nochmals untersetzt im Eckpunktepapier für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – hatten sich CDU/CSU und SPD für eine Überführung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in ein Gesetz ausgesprochen. Die Novellierung des WPG bietet eine passende Gelegenheit, um diese Vereinbarung schnellstmöglich umzusetzen und damit die Planungs- und Investitionssicherheit für die (kommunale) Fernwärmewirtschaft zu erhöhen. 

  • Wechselwirkungen zwischen WPG und GModG beachten: Die geplante Einführung der „Bio-Treppe“ für neu eingebaute Gas- und Ölkessel bzw. der allgemeinen Grüngas-/Grünölquote darf nicht zu strukturellen Wettbewerbsnachteilen für Wärmenetze führen. Es bedarf einer fairen, an EU-Vorgaben orientierten und harmonisierten Ausgestaltung der Zielarchitektur in beiden Gesetzen. Sollte sich eine Benachteiligung von Wärmenetzen gegenüber Heizungsanlagen und Gebäudenetzen manifestieren, hält der VKU eine erneute und grundsätzliche Diskussion der netzspezifischen Dekarbonisierungsanforderungen nach § 29f WPG für zwingend geboten.