VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ vom 17.10.2025

24.10.25

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Positionen des VKU in Kürze:

  • Die Ziele des Kapitels „Nachfrage und Investitionen stärken“ tragen wir grundsätzlich mit. Hinsichtlich der Entwicklung neuer Förderprogramme fordern wir, dass diese einfach zugänglich und bürokratiearm gestaltet werden. Das schließt auch Berichtspflichten der Fördermittelempfänger ein. Zudem muss darauf geachtet werden, dass auch Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft Zugang zu den Fördermitteln bekommen.
  • Auch die Maßnahmen des Kapitels „Umsetzung vereinfachen und beschleunigen“ tragen wir von ihrer Intention her grundsätzlich mit. Wir fordern aber, die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen aus dem Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz zu achten und entsprechende Maßnahmen so auszugestalten, dass die Kommunen bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben.
  • Zum Kapitel „Wettbewerb und Preistransparenz“ fordern wir, weder Kommunen noch LIS-Betreiber an den Pranger zu stellen. Auch hier ist die kommunale Selbstverwaltungsgarantie zu achten. Eine Verpflichtung zur Durchleitung von Strom lehnen wir ab, hier ist ausschließlich auf Freiwilligkeit zu setzen.
  • Im Kapitel „Integration ins Stromnetz verbessern“ sehen wir ebenfalls positive und kritische Punkte. Eine Verbesserung der Planungsgrundlagen für Netzbetreiber begrüßen wir, ein Zuviel an Transparenz über kritische Infrastrukturen aber erachten wir angesichts der aktuellen geopolitischen Lage und vielfachen Angriffen auf Infrastrukturen als höchst riskant.
  • Die Maßnahmen des Kapitels „Nutzerfreundlichkeit und Innovation steigern“ gehen auf der „Flughöhe“ des Masterplans mehrheitlich in die richtige Richtung. Soweit es die Geschäftsmodelle der LIS-Betreiber angeht, fordern wir aber Markt und Wettbewerb vor Regulierung.