VKU-Positionspapier
VKU-Positionspapier „Effiziente Netztransformation: Risiken überlanger Informationsfristen bei Biomethan-Anlagen“

27.01.26

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Hier die Inhalte in aller Kürze:

  • Der Netzbetreiber prognostiziert gemäß EnWG-Referentenentwurf, ob in seinem Netz eine dauerhafte Verringerung der Erdgasnachfrage, durch die entweder eine Umstellung oder dauerhafte Außerbetriebnahme erforderlich wird, zu erwarten ist. Darauf aufbauend erstellt er einen Verteilernetzentwicklungsplan (VNEP). In dieses Gesamtbild haben viele Faktoren (GEG, Klimaschutzgesetz, WPG, weiterer rechtlicher Rahmen) Eingang, was Netzbetreiber vor erhebliche Schwierigkeiten stellt. 

  • Biomethan‑Projektierer fordern für ihre Investitionen langfristige Zusagen über den Netzbetrieb von rund zwanzig Jahren, um Planungssicherheit zu haben.

  • Die Aufnahme einer expliziten 20-jährigen Informationsfrist für neue Biomethananlagen (und 10 Jahre für Bestandsanlagen) oder Entschädigungen für Biomethan-Anlagenbetreiber wäre aus Sicht der Netzbetreiber jedoch nur dann sinnvoll, wenn pragmatische und wirtschaftliche Lösungen für die Integration der Biomethaneinspeisung in das zukünftige Energieversorgungssystem vorhanden sind und damit die positive Transformation der Gasnetze entlang aller Pfade ermöglicht wird. 
    Zudem würde dies voraussetzen, dass im Rahmen der Netzentwicklungsplanung für die Frage der dauerhaften Verringerung der Erdgasnachfrage ein Zeitraum von 20 Jahren betrachtet wird und nicht – wie gemäß §§ 16 b Abs. 2 EnWG-E – ein Zeitraum von 10 Jahren. 
    Dies würde auch eine Änderung des maximal vorgesehenen Zeitraums für die Netzentwicklungsplanung von 15 Jahren (vgl. § 16d Abs. 1 Nr. 2 EnWG-E) erfordern, hätte also grundlegenden Einfluss auf die Netzentwicklungsplanung. 

  • Der VKU empfiehlt daher statt vorstehend dargestellter Gesetzesänderungen eine enge Abstimmung zwischen Netzbetreibern und Biomethan-Anlagenbetreibern im Rahmen der Netzentwicklungsplanung.

  • Der VKU schlägt vor, die Einführung von Biomethan-Nutzungsgebieten zu prüfen, um Erzeugern und Netzbetreibern verlässliche Planungssicherheit zu geben, regionale Cluster zu fördern und einen effizienten, stabilen Netzbetrieb zu ermöglichen. Dort, wo Biomethan langfristig wirtschaftlich eingespeist werden kann (auch nach dem Jahr 2045), könnte dies im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung geprüft werden.