VKU-Stellungnahme
Stellungnahme zum Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur zur Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung in den Jahren 2026 bis 2028 [GBK-25-02-1#1]

21.05.25

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Positionen des VKU in Kürze:

  • Erhalt der vNNE bis zur Einführung einer adäquaten Nachfolgeregelung:
    Die vNNE müssen als stabilisierendes Instrument erhalten bleiben, mindestens bis ein alternatives Instrument zur Verfügung steht, welches die dezentrale Einspeisung, die netzdienliche Leistung und den Systemnutzen der Anlagen honoriert. Dies kann etwa ein voll funktionsfähiger, marktbasierter Kapazitätsmechanismus sein, der neben der Vorhaltung gesicherter Leistung von Neu- und Bestandsanlagen auch deren netzdienliche Leistung adäquat vergütet und in dem diese Anlagen passgenau berücksichtigt werden. Die kommunale Energiewirtschaft steht bereit, sich tatkräftig in die Entwicklung einer Nachfolgeregelung einzubringen.
     
  • Ablehnung der kurzfristig angekündigten Abschmelzung:
    Die geplante Abschmelzung ab 2026 kommt überraschend, lässt keine ausreichende Anpassungsfrist zu und beeinträchtigt die wirtschaftliche Planbarkeit der Betreiber massiv. Höchst fragwürdig ist, warum das Thema nicht in den anstehenden Prozess zur Neubewertung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) integriert wird. Ein Zusammenhang wäre aufgrund der Anreizwirkung der vNNE für Einspeiseanlagen gegeben. Der AgNes-Prozess plant eine Anpassung des Netzentgeltsystems erst ab 2029. Eine vorzeitige Abschaffung ab 2026 ist auch deswegen nicht sinnvoll. Stattdessen sollte im Rahmen einer gesamtheitlichen Überarbeitung eine Nachfolgeregelung für die vNNE entwickelt werden.
     
  • Wahrung von Investitions- und Planungssicherheit:
    Die ersatzlose Abschmelzung der vNNE verletzt das Vertrauen, das durch gesetzliche Übergangsregelungen im Netzentgeltmodernisierungsgesetz 2017 geschaffen wurde, und gefährdet damit künftige Investitionen in die Energiewende und insbesondere in dringend notwendige Kraftwerkskapazitäten.
     
  • Systemischer Beitrag dezentraler Erzeugung anerkennen:
    Dezentrale Erzeugungsanlagen, insbesondere steuerbare Anlagen wie KWK-Anlagen, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung des Netzes und zur Steigerung der Energieeffizienz. Wenn dezentrale Anlagen verbrauchernah Strom direkt vor Ort erzeugen, entfällt der Transport über weite Strecken durch das öffentliche Netz. Dies reduziert die Netzbelastung insbesondere in Zeiten hoher Last oder bei Engpässen und führt aufgrund kürzerer Transportwege zu geringeren physikalischen Netzverlusten (wie Leitungs- und Umspannverlusten).

    Diese dezentrale Erzeugungsweise trägt damit zur Energieeffizienz des Gesamt­systems bei. Gleichzeitig ergeben sich durch die lastnahe Erzeugung Beiträge zur Versorgungssicherheit und Resilienz des Energiesystems: Systeme mit dezen­tralen, unterhalb der Übertragungsnetzebene einspeisenden KWK-Anlagen sind tendenziell widerstandsfähiger gegenüber großflächigen Ausfällen. Im Fall eines Netzausfalls können lokale Anlagen die Versorgung in ihrer Umgebung weiterhin sicherstellen bzw. zum Wiederaufbau beitragen.

    Darüber hinaus honorieren die vNNE die netzdienliche Fahrweise dieser dezen­tralen, steuerbaren Anlagen, da sie dazu beitragen, Netzbelastungen zu ver­ringern und den Transportweg des Stroms zu verkürzen. Dies ist sachlich gerecht­fertigt, da eine geringere Belastung der Betriebsmittel deren Lebensdauer verlän­gert und die Häufigkeit von Erneuerungen reduziert. Fehlt diese netzdienliche dezentrale Einspeisung, müssten stärker belastete Betriebsmittel zukünftig häufiger und eher ausgetauscht werden, was zu zusätzlichen Kosten führen würde.
     
  • Verhinderung steigender Preise:
    Eine Abschaffung der vNNE führt voraussichtlich zu höheren Strompreisen im Großhandel aufgrund geringerer Stromproduktion aus steuerbaren Anlagen. Höhere Strompreise und höhere Fernwärmepreise drohen dem Endverbraucher zusätzlich überall dort, wo steuerbare Anlagen bislang vNNE erhalten haben. Denn: Die Unternehmen müssten den Wegfall erheblicher Einnahmen ausgleichen, um ihre Investitionsfähigkeit in den Klimaschutz zu erhalten. Die Leistungsfähigkeit der Stadtwerke, die Energie- und Wärmewende vor Ort mit bezahlbaren Strom- und Wärmepreisen voranzutreiben, wird folglich durch den Wegfall der vNNE geschwächt.
     
  • Verhinderung steigender Netzentgelte:
    Die Netzentgelte werden überall dort steigen, wo sich steuerbare Anlagen aufgrund der vNNE netzdienlich verhalten haben. Fällt dieses netzdienliche Verhalten weg, führen die deutlich höheren vorgelagerten Netzentgelte zu höheren Netzkosten bei den Netzbetreibern. Zudem ist grundsätzlich eine weitergehende Wirkung auf die Netzkosten in Gänze zu erwarten. Es liegen Beispiele vor, in denen sich abzeichnet, dass die Schnittstellen zum vorgelagerten Netz verstärkt werden müssen, um weiterhin Versorgungssicherheit zu gewährleisten.