Stellungnahme zum Referentenentwurf des Ersten Sächsischen Gesetzes zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung 14.08.26

Ein Mann in einem gelben Sicherheitsanzug und einem weißen Helm steht auf einer Plattform neben einem klärenden Wasserbecken. Er hält ein Tablet in der Hand und schaut darauf, während sich im Hintergrund technische Anlagen und Gebäude befinden.

Dresden, 14.08.2026. Die VKU-Landesgruppe Sachsen hat zum Referentenentwurf des Ersten Sächsischen Gesetzes zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung Stellung genommen. Aus Sicht des Verbandes sollte Bürokratieabbau nicht nur bestehende Regelungen überprüfen, sondern tatsächlich zu weniger Verwaltungsaufwand führen.

Begrüßt werden unter anderem die Einführung des neuen § 16a zum Eigentümer- und Anliegergebrauch, der Wegfall der Genehmigungspflicht auch für überörtlich bedeutsame Wasserversorgungsleitungen sowie die Klarstellung bei wesentlichen Änderungen von Anlagen. Positiv bewertet werden außerdem die Befreiung von Quellfassungen für Not- und Krisensituationen von der Wasserentnahmeabgabe sowie der Wegfall der Pflicht zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten für Verbände.

Änderungsbedarf sieht die VKU-Landesgruppe Sachsen bei den geplanten Vorkaufsrechten. Diese sollten auch öffentlich-rechtlichen Verbänden zustehen, wenn ihnen die Pflicht zur Wasserversorgung nach § 43 Abs. 2 SächsWG übertragen wurde. Die geplante Einführung von Projektmanagern in wasserrechtlichen Verfahren lehnt der Verband ab. Die Wasserbehörden sollten ihre Kernaufgaben, insbesondere die Durchführung wasserrechtlicher Zulassungsverfahren, selbst erfüllen. Zudem würden durch Projektmanager Fachkapazitäten von Ingenieurbüros und Wasserversorgungsunternehmen gebunden, die bereits heute kaum verfügbar sind. Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der VKU-Landesgruppe Sachsen vom 14.08.2026.