VKU zur ersten Lesung des Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetzes im Landtag: 25.03.21

Düsseldorf, 25. März 2021: Heute Nachmittag wird sich der Landtag NRW in erster Lesung mit dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz NRW befassen. Mit der Neufassung des Klimaschutzgesetzes setzt sich die Landesregierung das Ziel, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Als Zwischenziel soll bis zum Jahr 2030 eine Treibhausgasminderung um 55 Prozent gegenüber 1990 erreicht werden.

Mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz soll der Fokus verstärkt auf die negativen Folgen des Klimawandels in Form von extremen Wetterereignissen wie Hitzeperioden oder Starkregen gelegt werden. Durch die Gestaltung und Fortentwicklung einer Klimaanpassungsstrategie beabsichtigt das Gesetz, die übergreifende Klimaresilienz in NRW zu steigern. Das Gesetz zielt insbesondere auf die strategische Ebene in der Klimaanpassung und weniger auf konkrete Maßnahmen und Instrumente ab.

Dazu Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der VKU-Landesgruppe NRW und Vorstandsvorsitzender der Dortmunder Stadtwerke AG:

„Mit der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes geht die Landesregierung einen wichtigen und begrüßenswerten Schritt in Richtung eines treibhausgasneutralen Energie- und Industriestandorts NRW. Das Klimaschutzgesetz von 2013 ist mit den aktuellen nationalen und europäischen Zielsetzungen nicht mehr kompatibel. Die Anhebung der NRW-Klimaziele ist daher notwendig und folgerichtig.

 

Es reicht aber nicht aus, sich ambitionierte Klimaziele zu setzen. Damit diese auch erreicht werden können, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen für die erforderlichen Investitionen. Dies gilt insbesondere für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung mit Hilfe der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), den Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft und die Ertüchtigung der Energieinfrastruktur. Die Kommunalwirtschaft in NRW steht als kompetenter Partner bereit, die Dekarbonisierung vor Ort weiter voranzubringen. Vor diesem Hintergrund ist es allerdings nicht nachzuvollziehen, dass die Landesregierung mit der Einführung fester Mindestabstände für Windenergieanlagen ihre eigenen Klimaschutzziele in Frage stellt.

Die Schaffung des bundesweit ersten Klimaanpassungsgesetzes NRW unterstreicht die ambitionierten Zielsetzungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung in der Gestaltung eines zukunftsorientierten und nachhaltigen Wirtschaftsstandorts NRW. Das Vorgehen begrüßen wir ausdrücklich und bieten uns als Gesprächspartner in der weiteren Ausgestaltung dieses Gesetzesvorhabens an. Denn bei der Erarbeitung der im Klimaanpassungsgesetz angelegten Klimaanpassungsstrategie muss der Rolle kommunaler Unternehmen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen Rechnung getragen werden. Hierfür bietet sich insbesondere die Einbindung kommunaler Unternehmen in den durch das Klimaanpassungsgesetz zu schaffenden Beirat an.

Fakt ist, dass die Folgen des Klimawandels mit einer zunehmenden Häufigkeit auftreten und weiterführende Maßnahmen in der Klimaanpassung erforderlich erscheinen lassen. Aktive Klimaanpassungsprozesse können nicht in Düsseldorf, Berlin oder Brüssel umgesetzt werden, sondern erfordern das Zusammenwirken kommunaler Akteure und Unternehmen vor Ort in NRW. Nicht vernachlässigt werden dürfen jedoch die bereits getroffenen Maßnahmen und Anstrengungen der vielen kleineren und größeren Mitgliedsunternehmen mit dem übergreifenden Ziel, die Aufgaben der Daseinsvorsorge für die nordrhein-westfälische Bevölkerung zuverlässig zu gewährleisten. Auf diesen Erfahrungsschatz gilt es in der Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie zurückzugreifen.“

Hintergrund: Ende Dezember 2020 hat die Landesregierung ein novelliertes Klimaschutzgesetz und ein neues Klimaanpassungsgesetz vorgelegt und die Verbändeanhörung eingeleitet. Die VKU-Landesgruppe NRW hat zu beiden Gesetzentwürfen am 29.01.2021 Stellung genommen. Am 09.03.2021 passierten die Entwürfe das nordrhein-westfälische Landeskabinett und wurden zur parlamentarischen Beratung an den Landtag überwiesen. Die Gesetzgebungsverfahren sollen bis zur Sommerpause abgeschlossen werden.