Verabschiedung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG): VKU begrüßt bürokratiearme Lösung für kommunale Unternehmen bei der NGG-Novelle 23.06.25

Hannover, 18.06.2025. 

Das Kabinett der niedersächsischen Landesregierung hat in dieser Woche eine Novelle des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) beschlossen und wird diese in den Landtag einbringen. Die VKU Landesgruppe Niedersachsen/Bremen begrüßt, dass auf eine ursprünglich geplante Erweiterung des Geltungsbereiches des Gesetzes auf die kommunale Wirtschaft verzichtet und stattdessen ein bürokratiearmer Weg der Selbstverpflichtung gewählt wird.

Die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzes zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Beseitigung struktureller Nachteile von Frauen begrüßt der VKU.

„Wir setzen uns seit jeher für Gleichstellung und Chancengleichheit ein. Es ist aber wichtig, dass gesetzliche Vorgaben die besonderen Strukturen und Anforderungen kommunaler Unternehmen berücksichtigen“, erklärt Frank Wiegelmann, Vorsitzender der VKU Landesgruppe Niedersachsen/Bremen. „Die Entscheidung, kommunale Unternehmen weitestgehend nicht dem direkten Anwendungsbereich des NGG zu unterwerfen, schafft in den Unternehmen die notwendige Flexibilität, um Gleichstellung mit passgenauen Maßnahmen vor Ort umzusetzen und neue Bürokratie zu vermeiden.“

Durch die vom Landesgruppenvorstand beschlossene Selbstverpflichtung zeigt der VKU, dass ihm Gleichstellung und die Beseitigung struktureller Benachteiligung von Frauen wichtig ist, so Frank Wiegelmann

Die VKU Landesgruppe hatte sich im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung intensiv in den politischen Dialog eingebracht und auf die potenziellen Herausforderungen für kommunale Unternehmen hingewiesen. Diese leisten einen zentralen Beitrag zur Daseinsvorsorge und benötigen praxisnahe und umsetzbare Regelungen.

„Wir danken der Landesregierung für den konstruktiven Austausch und die Bereitschaft, neue Bürokratie zu vermeiden und die Belange der Kommunalwirtschaft bei der Novelle des NGG zu berücksichtigen“, so Frank Wiegelmann. Lediglich die Verschärfungen des NGG für die Mitglieder des VKU, die weiter dem direkten Anwendungsgereich des Gesetzes unterliegen, sehen wir kritisch.

Die VKU Landesgruppe Niedersachsen/Bremen wird ihre Mitglieder aber weiterhin aktiv bei der Umsetzung von Gleichstellungszielen unterstützen – mit einer Selbstverpflichtungserklärung, individuellen Konzepten, Erfahrungsaustausch und praxisnaher Beratung.