VKU in Niedersachsen unterstützt Vorschlag, Vergaberecht länger zu erleichtern

Kleiner Hebel, große Wirkung - Der VKU Niedersachsen/Bremen unterstützt den Vorschlag des Niedersächsischen Städtetages, die Erleichterungen im niedersächsischen Vergaberecht auch über die Corona-Pandemie hinaus beizubehalten

24.07.20

 

Im Zuge der Corona-Krise hat das Land Niedersachsen Anfang April die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung geändert um die öffentliche Auftragsvergabe zu erleichtern. Zunächst bis zum 30. September 2020 befristet, können die Fristen bei europaweiten Vergaben oberhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte derzeit erheblich verkürzt werden. Geht es um Aufträge unterhalb der Schwellenwerte, kann bei Bauleistungen bis zu drei Millionen Euro statt bisher 50 000 bis 150 000 Euro eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gewählt werden. Bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro beim Bau sind derzeit "freihändige Vergaben" möglich - bisher waren es 25 000 Euro. Bei der Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes kann das Verfahren frei gewählt werden. Für besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unter dem Schwellenwert ist sogar der Direktkauf möglich.

Der Niedersächsische Städtetag hat in diesem Zusammenhang angeregt, diese vergaberechtlichen Erleichterungen auch über die Corona-Pandemie hinaus beizubehalten. Dabei seien höhere Auftragswerte, bis zu denen unbürokratische Vergabeverfahren möglich sind, von zentraler Bedeutung. Die Landesgruppe des VKU in Niedersachsen unterstützt den Vorschlag. Dazu Frank Wiegelmann, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen: „Einfache und unbürokratische Vergabeverfahren erscheinen wie ein kleiner Hebel zur Bewältigung der Corona-Pandemie, in der Praxis können sie jedoch spürbare Wirkung entfalten: Denn sie verstärken die Konjunkturpakete zusätzlich und beschleunigen zudem die Plan- und Genehmigungsverfahren für notwendige Infrastrukturprojekte der Daseinsvorsorge wie den flächendeckende Ausbau der Glasfasernetze für schnelles Internet in Stadt und Land.

Einfache Vergabeverfahren sind daher ein Beitrag, mit dem der Wirtschaftsstandort Niedersachsen langfristig und - mit Blick auf die junge Generationen - auch nachhaltig gestärkt aus der Corona-Pandemie hervorgehen kann. Daher unterstützen wir den Vorschlag des Städtetags, die Vereinfachungen im Vergaberecht um drei Jahre zu verlängern.“

Über eine Verbandsanhörung hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium die einmalige Verlängerung der besonderen Vorschriften in der Wertgrenzenverordnung bis zum 31.03.2021 konsultiert. Im Ergebnis werden die ursprünglich bis zum 30.09.2020 befristeten Erleichterungen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber bis zum 31.03.2021 verlängert. Gemeinsam mit dem Niedersächsischen Städtetag wird sich die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen weiterhin dafür stark machen, dass die Erleichterungen ihre Gültigkeit auch über diesen Stichtag hinaus behalten.