Mit der laufenden Reform des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) bietet sich die Chance, echten Bürokratieabbau zu erreichen – insbesondere für die Unternehmen, die das Rückgrat der öffentlichen Daseinsvorsorge bilden: die Sektorenauftraggeber in Energie, Trinkwasserversorgung und Verkehr.
Doch: Niedersachsen ist derzeit das einzige Bundesland, das Sektorenauftraggeber auch im Unterschwellenbereich vollständig dem Landesvergaberecht unterwirft. Alle anderen Länder kennen entweder Ausnahmen, Erleichterungen oder verzichten ganz auf entsprechende Vorgaben. Niedersachsen hat bundesweit die strengste Regelung.
➡️ Das bedeutet unnötige Bürokratie, höhere Kosten, weniger Handlungsspielräume und Sicherheitsrisiken– in Bereichen, in denen massive Investitionen für Energiewende, Wasserinfrastruktur und Verkehr ohnehin zwingend notwendig sind.
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Unsere zentrale Forderung::
Der VKU setzt sich dafür ein, Sektorenauftraggeber vollständig vom Niedersächsischen Vergabegesetz auszunehmen – analog zu vielen anderen Bundesländern. Damit würden echte Entlastungen entstehen, ohne die grundlegenden Prinzipien von Transparenz, Wirtschaftlichkeit oder sozialer Verantwortung auszuhöhlen.
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Unser konstruktiver Vorschlag für den Gesetzgebungsprozess:
Sollte eine vollständige Ausnahme politisch aktuell nicht umsetzbar sein, schlagen wir eine praxistaugliche Alternative vor:
➡️ Die Ausnahme der Sektorenauftraggeber von den vergaberechtlichen Regelungen des NTVergG
➡️ Die Tariftreuevorgaben des NTVergG jedoch auch für Sektorenauftraggeber gelten zu lassen
So bleibt die soziale Zielsetzung des Gesetzes erhalten – ohne die übermäßige Bürokratie, die heute gerade im Unterschwellenbereich entsteht.
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Warum das wichtig ist:
- Sektorenauftraggeber stehen vor Investitionsvolumen in historischer Dimension.
- Hohe regulatorische Belastungen behindern die Umsetzung zentraler Zukunftsaufgaben.
- Andere Bundesländer zeigen, dass Entlastung möglich ist – ohne Kontrollverlust.
- Sektorenauftraggeber betreiben kritische Infrastrukturen und durch die Ausnahme vom Unterschwellenvergaberecht wird verhindert, dass über Unterschwellenvergabeverfahren sicherheitsrelevante Informationen preisgegeben werden
- Die Landesregierung betont selbst den notwendigen Bürokratieabbau. Jetzt besteht die Chance, Worten Taten folgen zu lassen.
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Wir appellieren an die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Landtag und in der Landesregierung:
→ Nutzen Sie die Reform, um die kommunale Daseinsvorsorge zu stärken und Prozesse effizienter zu gestalten.
→ Entlasten Sie die Unternehmen, die tagtäglich dafür sorgen, dass Energie, Wasser und Mobilität zuverlässig bereitstehen.