Landesregierung und Verbände unterzeichnen Vereinbarung
Neue Bedingungen für eine umweltverträgliche Erdgas- und Erdölförderung in niedersächsischen Wasserschutzgebieten

In Niedersachsen wird seit längerem über die Frage der Erdgas- und Erdölbohrungen in Wasserschutzgebieten diskutiert. Nun hat die Niedersächsische Landesregierung mit den Verbänden der Wasserwirtschaft und der Bohrindustrie eine Einigung erzielt.

30.03.21

 

Im Rahmen eines umfangreichen, durch das Niedersächsische Umweltministerium initiierten Stakeholder-Dialogs und in dem daraus entstandenen Facharbeitskreis wird in Niedersachsen seit längerem über die Frage der Erdgas- und Erdölbohrungen in Wasserschutzgebieten diskutiert. Ausgangspunkt der Gesamtdiskussion ist eine Passage im Koalitionsvertrag, nach der geprüft werden soll, ob ein Verbot des Bohrens nach Erdgas und Erdöl in Wasserschutzgebieten sämtlicher Schutzzonen in die „Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten“ aufzunehmen ist. Dieser Prüfauftrag ist durch einen Vorfall in Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim, bei dem Lagerstättenwasser an einer Bohrung ausgetreten ist, noch einmal mehr in den Mittelpunkt gerückt.

Die Aufnahme eines entsprechenden Verbotes in die Schutzverordnung des Landes erfordert das Vorliegen einer abstrakten Gefahr. Auch wenn der VKU Niedersachsen/Bremen die Auffassung vertritt, dass diese abstrakte Gefahr vorliegt, hat die Niedersächsische Landesregierung zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Diese verneinen das Vorliegen einer abstrakten Gefahr.

Insofern verblieb letztlich die Möglichkeit, die Frage der Bohrungen über eine Vereinbarung zu regeln. Über die Inhalte einer solchen Vereinbarung der Niedersächsischen Landesregierung mit den Verbänden der Wasserwirtschaft und der Bohrindustrie wurde in den vergangenen Wochen sehr kontrovers diskutiert. Der VKU hat sich hier sehr eng mit dem Wasserverbandstag abgestimmt. Im Ergebnis konnte eine Einigung erzielt werden, die zentrale Forderungen der kommunalen Wasserwirtschaft enthält:

  • Einrichtung einer Technischen Kommission, die aus zwei Gremien – dem Lenkungskreis und einer Facharbeitsgruppe – besteht, die eng verzahnt arbeiten; im Lenkungskreis ist jeder der unterzeichnenden Partner vertreten
  • Keine Beantragung von Neubohrungen mit Bohransatzpunkten in den bestehenden Wasserschutzgebieten
  • Einführung der UVP-Pflicht für Ablenkungen aus existierenden Bohrungen in Wasserschutzgebieten und beim Unterbohren von Wasserschutzgebieten

Die unterzeichnete Vereinbarung „Neue Bedingungen für eine umweltverträgliche Erdgas- und Erdölförderung in Wasserschutzgebieten“ finden Sie hier. Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz entnehmen.