13. Parlamentarisches Frühstück zu aktuellen Herausforderungen der Wasserwirtschaft

Am 25. Oktober 2018 lud die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen zu ihrem 13. Parlamentarischen Frühstück nach Hannover ein. Über 30 Landtagsabgeordnete und Vertreter von Mitgliedsunternehmen besuchten die Veranstaltung und diskutierten aktuelle, wasserwirtschaftliche Herausforderungen in Niedersachsen.

23.11.18

Die Herausforderungen für die Wasserwirtschaft werden nicht weniger. Ganz oben auf der Agenda der Wasserversorger in Niedersachsen: Regional sehr hohe Nitratbelastungen. Über die neue Düngeverordnung werden die Länder ermächtigt, zusätzliche Aspekte über Rechtsverordnung zu regeln. Jetzt liegt es in der Hand der Niedersächsischen Landesregierung wirksame Maßnahmen zum Schutz unseres Lebensmittels Nr. 1 zu ergreifen. Aber auch die Fragen des Infrastrukturerhalts, die mit Trockenheit und Starkregen in diesem Sommer stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt sind, bleiben mit zunehmendem Alter des Rohr- und Kanalnetzes ein weiterhin zentrales Thema. Vor diesem Hintergrund fand am 25. Oktober 2018 in Hannover das 13. Parlamentarische Frühstück der VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen statt.

Nach der Begrüßung durch den Landesgruppenvorsitzenden Frank Wiegelmann, stellte der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Rainer Beckedorf, die Strategie der Landesregierung vor, mit der sie den Stickstoff- und Phosphatüberschüsse in Niedersachsen begegnen will. Eine zentrale Rolle kommt hierbei den in der novellierten Düngeverordnung vorgesehenen Länderöffnungsklauseln nach § 13 Abs. 2 der DüV (zusätzliche Ländermaßnahmen in den „roten Gebieten“) und § 13 Abs. 6 DüV (Meldepflicht für den Nährstoffvergleich sowie Aufzeichnung des gesamtbetrieblichen Düngebedarfs) zu. Mit einem ersten Verordnungsentwurf kann Anfang 2019 gerechnet werden.

Unter dem Titel „Quo vadis wasserwirtschaftliche Infrastruktur. Was kommt auf uns in Niedersachsen zu und wie lösen wir es?“ rückte der kaufmännische Geschäftsführer der Harzwasserwerke, Lars Schmidt, anschließend Fragen des Infrastrukturerhalts in den Mittelpunkt. Vor dem Hintergrund, dass viele technische Anlagen aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte gleichzeitig das Ende ihrer Lebensdauer erreichen und durch Extremwetterereignisse wie Hochwasser und Trockenheit zunehmend stark beansprucht werden, gewinnt ein wirksames Assetmanagement für die Substanzerhaltung der Anlagen an Bedeutung. Gleichzeitig muss die Kommunalwirtschaft einem stetig wachsenden Investitions- und Finanzierungsbedarf für den Erhalt und die zukunftsfähige Erneuerung der wasser- und abwasserwirtschaftlichen Infrastrukturen nachkommen, der zum Beispiel in Form von ausgebuchten Tiefbaukapazitäten auf eine aktuell ungünstige Marktsituation trifft.

Zum Ende fasste Landesgeschäftsführer Dr. Reinhold Kassing zusammen: „ Die für das erste Quartal 2019 durch Herrn Staatssekretär Beckedorf angekündigten Verordnungsentwürfe nach § 13 der Düngeverordnung sind sehr zu begrüßen aber auch dringend erforderlich. Gleichzeitig gilt es, die „Schätze unter der Straße“ nicht zu vernachlässigen. Die bestehenden Leitungs- und Kanalnetze sind ein bedeutender Vermögenswert der Bürgerinnen und Bürger, den es zu schützen gilt. Hier kommen nicht nur im Harz sondern vielerorts enorme Investitionen auf die Kommunen und ihre Unternehmen zu, die sich aller Voraussicht nach nur mit einer unterstützenden öffentlichen Förderung stemmen lassen.“