Neuer Förderschwerpunkt „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ der Kommunalrichtlinie gestartet

Im Rahmen einer Überarbeitung der Kommunalrichtlinie, die am 01.11.2022 in Kraft getreten ist, können Kommunen und kommunale Akteure eine Förderung für die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister beantragen. Die Förderung soll den Prozess der klimaneutralen Wärmeversorgung in Kommunen anstoßen und diesbezüglich unterstützend wirken. Die Wärmeplanung soll u. a. sowohl die Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs in einer Kommune als auch die Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung sowie erneuerbarer Energiequellen und Abwärmepotenziale für die Wärmeversorgung umfassen.

14.12.22