Runder Tisch Wasser und Arbeitsgruppen

23.11.23

 

Seit Jahresbeginn steht unser Wasser besonders im Zentrum zahlreicher politischer, öffentlicher und fachlicher Diskussionen. Im Zuge der Rücknahme dreier Änderungsanträge zum Wasser im Landesentwicklungsprogramm kündigte Ministerpräsident Dr. Markus Söder einen Runden Tisch Wasser an, der in den letzten Monaten in Form von vier Arbeitsbereichen Gestalt angenommen hat. 

Die Gesamtkoordinierung des Runden Tisches unterliegt dem Umweltministerium (StMUV), wobei die Federführung für die einzelnen Arbeitsbereiche (AB) unterteilt sind: 

  • AB 1: “Sicherung der prioritären öffentlichen Wasserversorgung in Bayern“ (StMUV) 

  • AB 2: “Klimaresiliente Land- und Forstbewirtschaftung und Flurgestaltung, Landschaftswasserhaushalt und Grundwasserneubildung” mit Unterarbeitsgruppen zu Bewirtschaftung, Bewässerung und Landschaftswasserhaushalt (StMELF) 

  • AB 3: “Urbane Entwicklung und Industrie" (StMB) 

  • AB 4: “Kommunikation und Bewusstseinsbildung: Wasserwissen bei Wassernutzern stärken” (StMUV) 

Die VKU-Landesgruppe bringt sich vornehmlich in AB 1 und AB 2 ein, um die Interessen der öffentlichen Wasserversorger zu vertreten. Zudem sind wir mit unseren Partnerverbänden im Austausch, um uns gegenseitig zu flankieren und den Informationsfluss über die AB hinweg sicherzustellen.  

Wir plädieren dafür, dass der Runde Tisch Wasser als Chance für ressortübergreifende Lösungen genutzt wird. Grundsätzlich setzen wir uns für folgende Ziele ein:  

  • Ein gesunder Landschaftswasserhaushalt, der qualitativ und quantitativ die öffentliche Wasserversorgung sichert 

  • Eine angemessene Dimensionierung der Wasserinfrastrukturen für sicheren und wirtschaftlichen Betrieb  

  • Vermeidung einer Übernutzung der Ressourcen durch wirksame Verbrauchsmessung, z.B. keine schnelleren/einfacheren Grundwasserentnahmen zu Bewässerungszwecken zulassen  

Erste Besprechungen der Arbeitsbereiche und Unterarbeitsgruppen haben schon stattgefunden und werden über den Winter weitergeführt. Bis zum Frühjahr sollen Ergebnisse und Vorschläge erarbeitet werden und der Staatskanzlei vorgelegt werden.