VKU LG Bayern beteiligt sich an Verbändeanhörung zur Novelle des Bayerischen Wassergesetzes

01.10.25

Der Wassercent und seine praktische Umsetzung wurden in Bayern in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Ende Juli, direkt vor der Sommerpause, hat der Bayerische Ministerrat dann die vielerwartete Novelle des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen. Der Gesetzesentwurf wurde daraufhin vom Umweltministerium bis Ende September in die Verbändeanhörung gegeben.

Neben der Einführung des Wassercents umfasst die Novelle u.a. Änderungen im Hochwasserschutz, Abwasserabgabenrecht und beim Wasserverbandsgesetz. Zudem sollen wasserrechtliche Verfahren beschleunigt und die Digitalisierung implementiert werden. Die öffentliche Wasserversorgung soll gegenüber anderen Zwecken der Wasserentnahme gestärkt werden.

Die VKU-Landesgruppe Bayern hat unter Einbindung der Mitglieder und Arbeitsgruppe Wasser eine Stellungnahme erarbeitet und vertritt darin folgende Positionen

  • Die Schritte zur Beschleunigung von Verfahren und Digitalisierung begrüßen wir als zeitgemäß. Zugleich müssen sensible und unternehmensspezifische Daten der kritischen Infrastruktur mit größter Sorgfalt behandelt werden.  

  • Zur Einführung eines bayerischen Wasserentnahmeentgelts: 

    • Ein gerechter Wassercent muss alle Wasserentnahmen einbeziehen. Die geplanten Ausnahmen führen zu Ungleichbehandlungen zwischen Bevölkerung, landwirtschaftlichen Betrieben und Wirtschaft.  

    • Die Ermittlung der Jahresentnahme auf Basis von Modellierungen und Schätzungen lehnen wir ab. Eine unbürokratische, gerechte und rechtssichere Umsetzung des Wassercents benötigt eine verpflichtende Messung. Dadurch gewonnene Kenntnisse ermöglichen die Erstellung von geschlossenen Wasserbilanzen für Bayern. So kann den Auswirkungen des Klimawandels Rechnung getragen werden.

    • Eine zweckgebundene Mittelverwendung für den vorsorgenden Wasserschutz ist positiv zu sehen. Wir schlagen vor, dass das Aufkommen des Wassercents zurück in die Wassergewinnungs- und ihre Einzugsgebiete fließt und dort vom Wasserversorger unbürokratisch und eigenverantwortlich für Wasserschutzmaßnahmen verwendet wird. Auch jenseits von Wassereinzugsgebieten ist mit Blick auf den Klimawandel sicherzustellen, dass Wasser quantitativ und qualitativ ausreichend sowie langfristig zur Verfügung steht.  

  • Die vorgesehene Ergänzung, welche Wasser- und Bodenverbänden den Zugriff auf oberflächennahes Grundwasser für die Bewässerung ermöglicht, sehen wir äußerst kritisch

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf unserer Webseite. Die Staatsregierung plant, die Gesetzesnovelle noch dieses Jahr zu verabschieden. Nach der Verbändeanhörung muss der Gesetzesentwurf allerdings nochmals durch die Ressortabstimmung, den Ministerrat und dann final in den Bayerischen Landtag.