Die VKU-Landesgruppe Bayern hat sich in den letzten Monaten in verschiedener Form mit konstruktiven Vorschlägen zum Bürokratieabbau in Bayern, wie beispielsweise dem Positionspapier Bürokratieabbau eingebracht. Darüber hinaus finden Gespräche mit Abgeordneten der Fraktionen im Bayerischen Landtag statt.
Im Sommer haben wir uns unter Einbindung der Mitgliedsunternehmen zum Gesetzesentwurf zum Vierten Modernisierungsgesetz positioniert. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah u.a. eine Streichung des jährlichen Klimaberichtes, Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (inkl. Beteiligungsverfahren, Regionalplanung und Raumordnungspläne) sowie die Streichung des “Stands der Technik” in diversen Fachgesetzen vor. Grundsätzlich begrüßte die VKU-Landesgruppe Bayern das Vorhaben der Bayerischen Staatsregierung, etablierte bürokratische Strukturen und Details kritisch zu hinterfragen. Nicht nachvollziehbar war allerdings, wieso unter dem Stichwort „Bürokratieabbau“ ein für die bayerische Landesentwicklung so maßgebliches Fachgesetz (Bayerisches Landesplanungsgesetz) in wesentlichen Teilen geändert werden soll und in einem Sammelgesetz aus über 75 Fachgesetzen nahezu unterging.
Herr Braun war am 4. Dezember als Sachverständiger im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung des Bayerischen Landtages geladen, um die Änderungen im Bayerischen Landesplanungsgesetz zu bewerten. Bei dieser Gelegenheit wies Herr Braun u.a. darauf hin, dass die kooperativen Ansätze der Landesplanung durch wechselseitiges Einvernehmen der Staatsministerien und auch über Experten des Landesplanungsbeirats nicht aufgegeben werden dürfen. Vielerorts wären ansonsten Verzögerungen durch Akzeptanzfragen, zusätzliche Baumaßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten zu befürchten. Wichtige Themen, wie Siedlungsstruktur und Energieinfrastruktur dürften nicht einfach gestrichen werden.