Sanierung kommunaler Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen

Die VKU-Landesgruppe Bayern begleitet die Fortschreibung der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas).

04.12.17

11. Februar 2016

Stellungnahme der VKU-Landesgruppe Bayern
Am 11.02.2016 hat die VKU-Landesgruppe Bayern ihre Stellungnahme zum Entwurf zur RZWas 2016 abgegeben. Das StMUV ist in seinem Antwortschreiben vom 23.02.2016 auf die Stellungnahme eingegangen. 

23. April 2015

Abschlussbericht des StMUV
Am 13.04.2015 hat das StMUV seinen Abschlussbericht an den Landtag gegeben. Die folgenden Informationen geben den Kenntnisstand mit Abgabe des Abschlussberichts wieder.
Das StMUV geht in seinem Bericht von einem Finanzierungsbedarf von bis zu 25 Mio. Euro ab dem Jahr 2016 und mittelfristig bis zu 30 Mio. Euro pro Jahr bei einer Programmdauer von 10-15 Jahren aus. Nach einer ersten Grobabschätzung  wird davon ausgegangen, dass ca. 11% der Gemeinden in Bayern unter die Härtefallregelung fallen und schwerpunktmäßig die fränkischen Regierungsbezirke sowie Schwaben und die Oberpfalz betroffen sein werden. Der Vorschlag des StMUV beinhaltet folgende Eckpunkte:

Fördervoraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung soll die Höhe der Pro-Kopf-Belastung sein. Diese ergibt sich aus den Kosten der Vergangenheit, d.h. den getätigten Investitionen in Trink- und Abwasseranlagen der letzten 20 Jahre, den Kosten der Zukunft, d.h. die anstehenden Sanierungsmaßnahmen der nächsten fünf Jahre, sowie der Einwohnerzahl, die mit einem Demografiefaktor multipliziert wird, der sich aus der demografischen Entwicklung der letzten zehn Jahre errechnet, zu folgender Formel:
Pro-Kopf-Belastung =  (Kosten der Zukunft + Kosten der Vergangenheit) / (Einwohnerzahl x Demografiefaktor)

Die abschließende Entscheidung über die Aufnahme in die Härtefallförderung soll anhand folgender Kriterien im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen:

  • Überschreitung einer noch festzulegenden Härtefall-Schwelle,
  • wasserwirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens,
  • Bindung an andere Vorhaben im öffentlichen Interesse,
  • Planungs- und Verfahrensstand,
  • interkommunale Zusammenarbeit,
  • die Lage in einem Gebiet mit besonderem Handlungsbedarf nach LEP mit Erweiterung nach Ministerratsbeschluss

Dabei soll einer schlüssigen Sanierungskonzeption und der geplanten Umsetzung innerhalb eines realistischen Zeitraums hohe Bedeutung zukommen.

Fördergegenstände
Im Abschlussbericht wird eine längenabhängige Förderung in erster Linie nur für die Erneuerung bzw. Sanierung von Wasserleitungen und Abwasserkanälen vorgeschlagen. Auch der Bau von Verbundleitungen anstelle von Brunnen und Kläranlagen soll längenabhängig gefördert werden.

Förderhöhe
Die Sanierung von Wasserleitungen und Abwasserkanälen soll mit einem Festbetrag pro laufenden Meter gefördert werden. In besonderen Härtefällen soll darüber hinaus auch die Förderung der Sanierung bzw. der Neubau von Brunnen, Wasseraufbereitungsanlagen, Kläranlagen und Regenbecken mit festen Pauschalen förderfähig sein. Besonders gefördert werden soll die interkommunale Zusammenarbeit. Hier werden im  Abschlussbericht höhere Zuwendungssätze oder niedrigere Härtefallschwellen vorgeschlagen.

Auflagen
Die Förderung soll mit bestimmten Auflagen verbunden sein. Hierzu hat der Zuwendungsempfänger eine Strategie für die anstehenden Sanierungen sowie den langfristigen weiteren Betrieb und für die Kostenumlage zu erarbeiten und vorzulegen. Weiterhin sieht der Abschlussbericht vor, dass der Zuwendungsempfänger für eine gewisse Bindungsdauer in rechtlich zulässigem Umfang Rücklagen für kurz- und langfristig anstehende Sanierungsmaßnahmen bilden muss. Schließlich ist zu einem festzusetzenden Stichtag der Nachweis zu erbringen, dass die technische Betriebsführung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

26. Juni 2014

Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Am 26.06.2014 hat die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag gestellt, in dem sie die Staatsregierung auffordert dem Landtag zu berichten, auf welche Art bei der Sanierung kommunaler Wasserver- und Abwasserentsorgungsanalgen Unterstützung gewährt werden kann. Hintergrund ist das Auslaufen der Förderung der Ersterschließung im Bereich kommunaler Wasserver- und Abwasserentsorgung zum 31.12.2015. Den Dringlichkeitsantrag sowie das Plenarprotokoll finden sie hier.