LG positioniert sich zu Verordnungsentwurf zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

12.12.24

Mit dem Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz adressiert Deutschland die Energiewende in der Wärmeversorgung.

Für das Ziel der Klimaneutralität liegt hierin eine der größten gesellschaftlichen Aufgaben. In Bayern, mit seiner in Teilen alten Heizungsausstattung, sind hierin einerseits Chancen zu sehen. Andererseits ist der Umbau Herausforderung auf vielfältige Weise: Der Paradigmenwechsel hin zu erneuerbaren Energien, überwiegend ohne Verbrennung, die Finanzierung hoher Anfangsinvestitionen wie bei Wärmenetzen oder die Belastungen durch Bautätigkeiten. Eine gelungene Planung ist insofern Basis für technische Langlebigkeit, sozialverträgliche Kosten bei unseren Bürger:innen sowie Akzeptanz der Maßnahmen über viele Jahre. Diese Paradigmenwechsel erfordern auf unterschiedlichen Ebenen eine neue Art der Zusammenarbeit: Technisch, beispielsweise zwischen Strom und Wärme und auch für synthetische Gase, finanziell, unter anderem wenn individuelle Heizungen in öffentlichen Wärmenetzen aufgehen und übergreifend zwischen Akteuren, wenn etwa Abwärme aus Industrie und Gewerbe dauerhaft Wärmebedarfe decken soll.

Die VKU-Landesgruppe Bayern hat sich in ihrer Stellungnahme ausführlich mit den erforderlichen gesetzlichen Regelungen auf Landesebene auseinandergesetzt, sodass die kommunale Wärmeplanung praktikabel, aber gleichzeitig den kommunalen Unternehmen im Anschluss auch ausreichend Anhaltspunkte für die konkrete Umsetzung vor Ort liefert.