EU-Legislaturperiode 2014 - 2019
In Vorbereitung auf die Europawahl 2014 hat der VKU ein Eckpunktepapier erarbeitet, mit welchem er der Politik als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft die zentralen Anliegen seiner Mitglieder für die zukünftige Legislaturperiode darlegt. Das VKU-Eckpunktepapier unter dem Titel "Kommunalwirtschaft mitgestalten - Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit sichern" stellt die Herausforderungen in Bezug auf die EU-Politik und die daraus abgeleiteten Forderungen dar. Es fokussiert grundsätzliche, übergreifende Themen der Kommunalwirtschaft und der VKU-Sparten, die für die neue Legislaturperiode Gültigkeit haben. Zusätzlich steht eine zweiseitige Kurzversion zum Download zur Verfügung. Wesentliche Forderungen des VKU-Eckpunktepapiers zur Europawahl wurden sowohl in den Wahlprogrammen der nationalen als auch der europäischen Parteien aufgegriffen. Auf nationaler Ebene wurden die europapolitischen Beschlüsse der CDU, CSU, SPD, der Grünen und der FDP untersucht; auf europäischer Ebene standen die europapolitischen Beschlüsse der Europäischen Volkspartei (EVP), der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE), der Europäischen Grünen (EGP) und der Allianz der Liberalen und Demokraten (ALDE) im Fokus der Analyse.
Am 10.09.2014 wurde der Zuschnitt der Portfolios der neuen EU-Kommission bekannt gegeben. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat dabei einige strukturelle Veränderungen vorgenommen. Es soll von nun an sieben Vizepräsidenten geben, die jeweils ein Projektteam zu den zentralen Themen in Junckers Agenda leiten.
Die EU-Kommission hat am 26.10.2017 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2018 vorgelegt. Mit Blick auf die Europawahl im Juni 2019 kündigt die EU-Kommission an, alle noch offenen Legislativverfahren bis spätestens Mai 2018 vorlegen zu wollen. Bezüglich der für die Kommunalwirtschaft relevanten Themen befinden sich zahlreiche Verfahren bereits in der Verhandlung – so zum Beispiel das EU-Energiepaket, das Kreislaufwirtschaftspaket oder der Rechtsrahmen für die europäischen Telekommunikationsmärkte.
Ausstehend ist allerdings noch ein Paket an Legislativmaßnahmen im Bereich Wasser/ Abwasser. Hier hatte die EU-Kommission geplante Initiativen im Jahr 2017 immer wieder nach hinten verschoben. Laut dem aktuellen Arbeitsprogramm der EU-Kommission plant die Kommission, einige der Initiativen im Umweltbereich aber noch dieses Jahr zu veröffentlichen. Dazu zählen ein Verordnungsvorschlag zu Mindestqualitätsanforderungen an wiederverwendetes Wasser sowie die Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie. Im Jahr 2018 sollen dann die Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Tochterrichtlinien (Umweltqualitätsnormen, Grundwasserrichtlinie) sowie die Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie folgen.
Des Weiteren wird die für Q2/2018 geplante Novelle der Richtlinie zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (sog. PSI-Richtlinie) wahrscheinlich Relevanz für die Kommunalwirtschaft haben.
Noch für Ende dieses Jahres plant die EU-Kommission die Vorlage einer Plastikstrategie sowie einer Strategie zum Zusammenwirken chemischer Stoffe und der Kreislaufwirtschaft (beides nicht-legislativ).
Ansonsten wird die EU-Kommission das Jahr 2018 zur weiteren Diskussion über die Zukunft der EU nutzen. So plant sie mehrere Mitteilungen u.a. zur Einsetzung eines „Europäischen Finanzministers“, zu einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit für Europa („Communicating Europe“), zur Reflexion der europäischen Nachhaltigkeitsziele und der Energie- und Klimapolitik, zur weiteren Demokratisierung der EU, zur stärkeren Nutzung der qualifizierten Mehrheit im Ministerrat sowie eine Mitteilung zur Arbeit des Ersten Kommissionsvizepräsidenten Timmermans zur Subsidiarität.
Alle für die Kommunalwirtschaft kommenden und bisherigen Verfahren sind hier zusammengefasst: