Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat die „Eckpunkte zur harmonisierten Abschätzung der Grundwasserneubildung und des nutzbaren Grundwasserdargebots“ veröffentlicht. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Methoden und Datengrundlagen für die Bewertung verfügbarer Grundwasserressourcen zu etablieren. Hintergrund sind die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere längere Trockenperioden, regionale Wasserknappheiten und der Bedarf an belastbaren Grundlagen für wasserwirtschaftliche Planungen.
Die LAWA empfiehlt künftig eine stärkere Nutzung einheitlicher Wasserhaushaltsmodelle und Datensätze. Als Referenz soll die aktuelle Klimanormalperiode 1991 bis 2020 herangezogen werden. Zudem sollen neben Mittelwerten verstärkt Medianwerte sowie Kennzahlen für niederschlags- und grundwasserarme Zeiträume berücksichtigt werden, um die Auswirkungen länger anhaltender Trockenphasen besser abzubilden. Für zukünftige Bewertungen wird darüber hinaus empfohlen, Klimawandelszenarien systematisch in die Abschätzung der Grundwasserneubildung einzubeziehen.
Bei der Ermittlung des nutzbaren Grundwasserdargebots soll nicht allein die rechnerisch ermittelte Grundwasserneubildung maßgeblich sein. Zusätzlich sind die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der Grundwasserverordnung zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere:
- die langfristige Stabilität der Grundwasserstände,
- die Sicherung grundwasserabhängiger Landökosysteme,
- die Aufrechterhaltung ökologisch notwendiger Mindestabflüsse in Oberflächengewässern sowie
- der Schutz vor nachteiligen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit.
Die LAWA betont zugleich, dass die vorgeschlagenen Methoden vor allem einer überregionalen und strategischen Bewertung dienen. Für konkrete wasserwirtschaftliche Planungen und wasserrechtliche Zulassungsverfahren bleiben weiterhin gebietsspezifische Daten, lokale Monitoring-Ergebnisse sowie detaillierte hydrogeologische Untersuchungen maßgeblich.
VKU-Einschätzung
Die vorgeschlagenen Bewertungsmethoden können tendenziell zu einer restriktiveren Einschätzung des nutzbaren Grundwasserdargebots führen. Insbesondere die stärkere Berücksichtigung von Trockenperioden, Klimaprojektionen und ökologischen Anforderungen könnte dazu beitragen, dass wasserwirtschaftlich verfügbare Ressourcen künftig geringer ausgewiesen werden. Dies könnte mittelbar Auswirkungen auf wasserrechtliche Zulassungsverfahren haben und die langfristige Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung erschweren.
Aus Sicht des VKU ist daher entscheidend, dass die Empfehlungen nicht schematisch angewendet werden. Bei wasserrechtlichen Entscheidungen müssen die örtlichen hydrogeologischen Verhältnisse ebenso berücksichtigt werden wie die besondere Bedeutung der öffentlichen Wasserversorgung. Positiv hervorzuheben ist, dass die LAWA selbst betont, dass für konkrete Genehmigungs- und Bewirtschaftungsentscheidungen weiterhin gebietsspezifische Daten, Monitoring-Ergebnisse und hydrogeologische Bewertungen maßgeblich bleiben. Damit wird klargestellt, dass die Eckpunkte keine unmittelbare Vorgabe für Einzelfallentscheidungen darstellen, sondern in erster Linie als strategische Bewertungsgrundlage dienen.