EU-Trinkwasserrichtlinie: UBA veröffentlicht Hinweise zur Konformitätsbewertung von vor Ort hergestellten Materialien 02.11.26

Die UBA-Information „Konformitätsbewertung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten aus vor Ort hergestellten Materialien und Werkstoffen nach der Verordnung (EU) 2024/370“ beschreibt, wie die neuen Anforderungen der EU-Trinkwasserrichtlinie und den nachgelagerten Verordnungen künftig bei Bauwerken und Produkten umgesetzt werden sollen, die erst auf der Baustelle hergestellt oder verarbeitet werden.

Das neue europäische System betrachtet nicht mehr allein die eingesetzten Materialien, sondern das fertige Produkt bzw. Bauwerk. Da bei vor Ort hergestellten Produkten die endgültigen Werkstoffe erst auf der Baustelle entstehen, gilt jedes Bauwerk grundsätzlich als individuelles Produkt. Hierfür wird daher künftig eine eigene Konformitätsbewertung nach den europäischen Vorgaben erforderlich.

Besonders kritisch ist, dass für vor Ort hergestellte Bauwerke und Anwendungen keine Übergangsfrist vorgesehen ist. Bereits ab dem 31. Dezember 2026 müssen neu errichtete Anlagen und Sanierungsmaßnahmen die Anforderungen des neuen Systems erfüllen. Betroffen sind insbesondere Trinkwasserbehälter aus Beton, Behälterbeschichtungen, Rohrinnensanierungen sowie Reparatur- und Ausbesserungsmaßnahmen.

Da das endgültige Produkt erst auf der Baustelle entsteht, würde nach dem Wortlaut der europäischen Regelungen grundsätzlich für jedes Bauwerk eine eigene Konformitätsbewertung erforderlich. Um dies praktikabel zu gestalten, sieht das UBA nun ein gestuftes Verfahren vor:

  1. Vorab-Zertifizierung von Materialien
    • Beschichtungsstoffe, Mörtel, Zemente oder Zusatzstoffe können bereits im Vorfeld geprüft und zertifiziert werden.
    • Dadurch muss nicht für jedes einzelne Bauwerk das komplette Prüfprogramm erneut durchlaufen werden.
  2. Zertifizierung der Fachunternehmen
    • Unternehmen, die solche Materialien verarbeiten, können ihre Qualitätssicherung zertifizieren lassen.
    • Dadurch wird nachgewiesen, dass die Materialien ordnungsgemäß eingesetzt werden.
  3. Nachweis für das konkrete Bauwerk
    • Für den einzelnen Behälter oder die einzelne Beschichtung muss dokumentiert werden, dass ausschließlich die zertifizierten Materialien entsprechend den Vorgaben verwendet wurden.
    • Je nach Risikoklasse können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein.


Mit diesem Ansatz greift das UBA den risikobasierten Ansatz der EU auf. Je größer die wasserberührte Fläche und je höher das potenzielle Risiko für die Trinkwasserqualität, desto umfangreicher fallen die Anforderungen an Nachweis, Prüfung und Zertifizierung aus. Ein Trinkwasserbehälter wird daher regelmäßig einer höheren Risikoklasse zugeordnet als eine kleinflächige Reparaturstelle.

Positiv hervorzuheben ist, dass das UBA mit dem gestuften Verfahren einen praxistauglichen Weg zur Reduzierung des Aufwands aufzeigt. Durch die Vorab-Zertifizierung von Materialien und die Einbindung zertifizierter Fachunternehmen können Konformitätsbewertungsverfahren für einzelne Bauwerke erheblich vereinfacht werden.

Gleichzeitig weist das UBA selbst darauf hin, dass bei der praktischen Umsetzung weiterhin erhebliche Herausforderungen zu erwarten sind. Insbesondere die Verfügbarkeit geeigneter Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung der erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren dürften in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle spielen. 

Weitere Informationen zur Konformitätsbewertung insgesamt stehen auf der UBA-Webseite zur Verfügung: Bewertungsgrundlagen und Leitlinien | Umweltbundesamt