Hintergrundinfos

Neue Biomüll-Regelungen treten am 1. Mai 2025 in Kraft

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) informiert zu Änderungen, die am 1. Mai 2025 auf Basis der Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft treten. Ziel der bereits 2022 von Bund und Ländern beschlossenen Änderungen ist es vor allem, den Eintrag von Kunststoffen, insbesondere Mikroplastik, und anderen Fremdstoffen in die Umwelt reduzieren. Sowohl strengere Vorschriften für die Sortierung des Bioabfalls als auch für die Weiterbehandlung und Verwertung durch die Abfallentsorgungsunternehmen, sollen den Anteil von Fremdstoffen verringern und die Qualität des Recyclings verbessern.

Wesentliche Neuerungen ab dem 1. Mai 2025:

Neue Anforderungen an die Abgabe und Annahme von Bioabfällen: Bioabfälle dürfen in der Masse nicht über 3 Prozent Fremdstoffanteil enthalten. Zu den Fremdstoffen gehören neben Kunstoffen auch Steine, Glas, Keramik und Metalle. Die Kommunen überprüfen die Bioabfall-Tonnen bei Abholung unterschiedlich: Einige Entsorgungsunternehmen arbeiten mit einer KI oder Detektoren, die die Tonne scannen, bei anderen überprüfen die Müllwerker den Inhalt per Sichtkontrolle.

Kontrollwert für Kunststoffe: Bioabfälle, die bereits durch den Entsorger in die Anlage zur Weiterbehandlung gebracht wurden, dürfen zukünftig nur weiterverarbeitet werden, wenn sie nur noch einen sehr geringen Anteil an Kunststoffen enthalten. Für den Abfall aus der Biotonne gilt, dass nur noch 1 Prozent Kunststoffe (bei einem Siebschnitt von 20 Millimetern) enthalten sein dürfen.

Verpackte Bioabfälle: Verpackte Bioabfälle, insbesondere Lebensmittelabfälle, müssen vor der Abfallverarbeitung von ihren Verpackungen getrennt werden.

Bußgelder: Ob bei Falschbefüllung Bußgelder verhängt werden und in welcher Höhe, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt und in der kommunalen Abfallsatzung nachzulesen. Sollte die Biotonne jedoch wiederholt falsch befüllt werden, wird sie möglicherweise als Restmüll abgeholt und entsorgt. Dies löst die mit einer Sonderleerung verbundenen höheren Kosten aus, die in jedem Fall von Bürgerinnen und Bürgern zu tragen sind.

Rückblick:

Ziel der Novelle ist vor allem die Reduzierung des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt.

Dafür wurde in Stufe 1 mit Inkrafttreten am 01.05.2023 der Anwendungsbereich erweitert. Die BioAbfV gilt nunmehr für  jegliche bodenbezogene Verwertung von Bioabfällen und bioabfallhaltigen Gemischen erweitert, unabhängig von der Art der Aufbringungsfläche und des Verwendungszwecks, für den GaLaBau, Parks und Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Aber sie gilt weiterhin nicht für Erzeuger oder Besitzer von Bioabfällen, sofern die Bioabfälle dem örE überlassen werden. Außerdem wurden ein allgemeines Schadstoff- und Fremdstoffminimierungsgebot eingeführt (neuer § 3c) sowie die strengeren Grenzwerte aus der Düngemittelverordnung übernommen (§ 4 Absatz 4): Bei der Senkung des Siebschnittes auf 1 mm wurde so u. a. ein separater Grenzwert für Kunststofffolien im Kompost von 0,1 % erlassen. In der Liste der als Bioabfälle oder zur Mitbehandlung zugelassenen Materialien wurde u. a. klargestellt, dass Küchenkrepp, bestimmtes Altpapier und bestimmte Papier-Sammeltüten nur in kleinen Mengen und nur, wenn es für die Bioabfallsammlung zweckmäßig ist, miterfasst werden dürfen.

Am 01.11.2023 ist dann die Stufe 2 der „kleinen“ Novelle der Bioabfallverordnung inkraft getreten. Stufe 2 umfasst die Anforderung, dass nur BAW-Sammelbeutel mit festgelegten Eigenschaften für die Miterfassung mit den Bioabfällen zugelassen sind. Die Gestaltung der Beutel ist im neuen Anhang 5 beschrieben.

Mit Stufe 3 werden am 01.05.2025 neuartige Anforderungen an den Fremdstoffgehalt in Bioabfällen und Komposten inkraft treten (neuer § 2a).

Ein neuartiger „Kontrollwert“ wird eingeführt: Bioabfall, der (ggf. nach einer Vorbehandlung) der Behandlung zugeführt wird, darf maximal x Kunststoffe enthalten:

  • Flüssige usw. verpackte Lebensmittel: 0,5 % bei Siebschnitt 2 mm
  • Feste verpackte Lebensmittel: 0,5 % bei Siebschnitt 20 mm
  • Biotonne: 1,0 % bei Siebschnitt 20 mm

Neue Anforderungen gelten für Abgabe, Annahme und Verwendung von Bioabfällen oder Gemischen:

  • Abgabe: Nur solche Bioabfälle dürfen abgegeben werden, wenn  ihre Qualität, ggf. nach Fremdstoffentfrachtung, die Einhaltung des Kontrollwertes gewährleisten; Öffnungsklausel: von den Vorgaben darf durch Vereinbarung abgewichen werden, wenn vom Aufbereiter, Behandler oder Gemischhersteller sichergestellt werden kann, dass der Kontrollwert nicht überschritten wird
  • Annahme: Sichtkontrolle; Zurückweisung zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür, dass Fremdstoffgehalt in Bioabfall aus Biotonne > 3 %
  • Verwendung: Fremdstoffentfrachtung muss erfolgen, wenn Kontrollwert möglicherweise überschritten wird

Verpackte Bioabfälle, insbes. verpackte Lebensmittelabfälle, sind getrennt zu halten und einer Verpackungsentfrachtung zu unterziehen.

Bei Überschreitung des Kontrollwertes muss die zuständige Behörde informiert werden, die bei wiederholter Überschreitung Maßnahmen anordnen soll. Bei wiederholter Überschreitung trotz Entfrachtung kann die Behörde die Annahme der Abfälle oder Gemische untersagen. Außerdem kann die Behörde zukünftig bestimmte Untersuchungen und Untersuchungsintervalle ntervalle festlegen.

Die BioAbfV wird auch in der Nationales Biomassestrategie (NABIS) angesprochen.

Die Novelle der Bioabfallverordnung: Ein wichtiger Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft

Am 11. Februar 2022 hat der Bundesrat die Novelle der Bioabfallverordnung beschlossen. Mit dieser will der Gesetzgeber den Kunststoffeintrag in die Umwelt reduzieren. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die neue Bioabfallverordnung als richtigen Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft – schließlich stellt Bioabfall in Privathaushalten mengenmäßig den größten Anteil.

„Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel der Verordnungsnovelle, den Kunststoffeintrag in die Umwelt zu reduzieren“, sagt Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Und erklärt: „Wir brauchen mehr Bioabfall mit weniger Plastik. Grundvoraussetzung für die Herstellung etwa von hochwertiger Bio-Komposterde sind möglichst sortenreine Bioabfälle idealerweise ohne Fremdstoffe. Durch deren Nutzung können wir z. B. Torf, bei dessen Abbau Moorlandschaften zerstört und große Mengen CO2 freigesetzt werden, mehr und mehr substituieren. Die Qualitätsverbesserung von Bioabfällen trägt damit auch zum Klimaschutz bei.“Doch wer möchte schon im Kompost - und somit auch auf dem Acker, im Garten oder in seiner Blumenerde auf dem Balkon - bunte Plastikschnipsel finden? Diese gelangen insbesondere dadurch in die Biotonne, dass Bioabfälle oft in Plastiktüten verpackt werden.Die neue Bioabfallverordnung führt daher nun strenge Grenzwerte für die zulässigen Kunststoffanteile im Bioabfall ein.Bioabfälle werden aber auch verunreinigt, wenn neuartige, sogenannte „biologisch abbaubare“ Materialien oder „kompostierbare Kunststoffe“ über die Biotonne entsorgt werden. „Viele solcher neuen „Bio-Kunststoff“-Produkte wie Verpackungen, Kaffeekapseln oder Sammeltüten gelten laut Aufdruck zwar als biologisch abbaubar. Bei genauem Hinsehen sind sie es aber nicht bzw. zersetzen sich zu langsam. Sie stören daher den Prozess in den Bioabfall-Behandlungsanlagen und verursachen zusätzlichen Aufwand“, sagt VKU-Vize Patrick Hasenkamp. Und betont:

„Deshalb begrüßen wir die Novelle sehr, die darauf abzielt, Fremdstoffe, insbesondere Kunststoffe, im Biomüll zu reduzieren und so die Vermarktungsfähigkeit des Bioabfallkomposts zu verbessern.Das bedeutet für uns als kommunale Entsorger und Verwerter von Bioabfällen in der Praxis aber auch, dass wir Biotonnen verstärkt auf Fehlwürfe kontrollieren werden. Dies kann für die Bürger die Folge haben, dass wir mit Plastik verunreinigte Biotonnen stehen lassen bzw. mit der teureren Restmüllabfuhr entsorgen müssen.

Unser Tipp an Verbraucherinnen und Verbraucher lautet daher: Bioabfälle bringen Sie am besten in einem Vorsortiergefäß, also etwa einem kleinen Eimer, oder zum Beispiel eingewickelt in Zeitungspapier zur Biotonne, nicht in einer Plastiktüte.“

Tipps zur sauberen getrennten Bioabfallsammlung

Kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe entwickeln ganzheitliche Konzepte für die optimale Nutzung von Bioabfällen: von der Kampagnenarbeit über die Sammlung bis hin zur Verwertung. Das ermöglicht es, aus dem früher klimaschädlichen Abfall wertvollen Dünger und Energie herzustellen – und damit pro Jahr fast 30 Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Möglich machen das Anlagen, in die die Kommunen massiv investiert haben: vor allem Biogas- und Kompostierungsanlagen sowie Biomasseheizkraftwerke.

Kompostierungs- und Biogasanlagen liefern wertvolle Komposte und Gärreste für Landwirtschaft oder Garten. Diese sind reich an langlebigen Stick- und Kohlenstoffen, bieten Insekten einen hervorragenden Lebensraum und erhöhen die Fähigkeit des Bodens, Feuchtigkeit zu speichern – vor dem Hintergrund, dass wir uns auch in Deutschland auf immer mehr und längere Trockenperioden einstellen müssen, eine besonders wertvolle Eigenschaft.

Doch Bioabfall kann nicht nur die Bodenqualität verbessern, auch als Energieträger ist er interessant: Biomasseheizkraftwerke produzieren Strom und Wärme, in Biogasanlagen entsteht Gas. Kommunale Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen machen es möglich, dass mithilfe von Küchen- und Gartenabfällen Elektroautos betankt, Wohnungen beheizt und Betriebe mit Strom versorgt werden. Die Berliner Stadtreinigung etwa gewinnt in ihrer Vergärungsanlage (neben flüssigen und festen Gärresten) Gas und betankt damit 160 Müllfahrzeuge. Diese transportieren über die Hälfte des Berliner Restmülls und Bioabfalls: klimaneutral und rußfrei.

Im Bioabfall steckt noch mehr Potenzial, das genutzt werden sollte. Seit Jahren arbeiten die Kommunen daher kontinuierlich am Ausbau der Bioabfallsammlung. Mit Erfolg: Allein 2017 haben sie 10,3 Millionen Tonnen gesammelt – das entspricht 124 Kilogramm pro Einwohner – und ist so viel wie nie zuvor.

Eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Bioabfallverwertung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger den Müll sortenrein trennen. Ein unverzichtbarer Baustein ganzheitlicher kommunaler Konzepte ist daher die Öffentlichkeitsarbeit. In regionalen und überregionalen Kampagnen werben die Kommunen für sortenreines Trennen. Die Botschaft: Bioabfalltrennung ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz. Aber: Plastik, Glas oder Metalle haben in der Biotonne nichts verloren!

Mehr Tipps finden Sie hier.

Trennhilfe: Was kommt in die Biotonne und was nicht.