Einigung der Tarifvertragsparteien
Neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft 25.06.19

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) haben sich mit der Gewerkschaft ver.di auf einen erhöhten Mindestlohn in der Abfallwirtschaft geeinigt. Die Gremien der Verhandlungspartner haben dem Ergebnis bereits zugestimmt.

Demnach soll die Erhöhung des Mindestlohns in drei Stufen erfolgen:

  • ab dem 1. Oktober 2019 auf 10,00 Euro pro Stunde,
  • ab dem 1. Oktober 2020 auf 10,25 Euro pro Stunde und
  • ab dem 1. Oktober 2021 auf 10,45 Euro pro Stunde.

Einigkeit besteht zwischen den Tarifvertragsparteien, dass der neue Branchenmindestlohn auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Unternehmen der Entsorgungsbranche erstreckt werden soll und so breite Wirkung entfaltet. Er liegt zudem deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro pro Stunde und auch über 9,35 Euro pro Stunde, der ab Anfang 2020 gelten wird.

Den Branchenmindestlohn in der Abfallwirtschaft, der Straßenreinigung und im Winterdienst gab es mit einigen Unterbrechungen seit Anfang 2010. Der bisherige Tarifvertrag war am 31. März 2017 ausgelaufen, nachdem die Verhandlungen zwischen BDE und ver.di zu keinem Ergebnis geführt hatten. Zuletzt lag der Branchenmindestlohn der Abfallwirtschaft mit 9,10 Euro pro Zeitstunde über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro.

Die kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung fällt unter den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD). Der Stundenlohn liegt hierbei über dem ausgehandelten Mindestlohn.

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