§ 14 a EnWG: VKU-Positionspapier
VKU unterstützt das Instrument Spitzenglättung 01.07.20

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Kurz- und mittelfristig sollte das Instrument Spitzenglättung Priorität erhalten, da es alleinig die erforderliche Zuverlässigkeit des netzdienlichen Flexibilitätseinsatzes und – mit Blick auf volkswirtschaftlich effizienten Netzausbau – die unerlässliche Planbarkeit für Netzbetreiber gewährleistet.

Der Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie z. B. Ladeeinrichtungen für Elektromobile, Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und Kleinspeichern ist grundsätzlich flexibel und kann (insbesondere bei marktorientiertem Flexibilitätseinsatz) eine hohe Gleichzeitigkeit aufweisen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Netzkapazität. Zur Netzintegration dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen schlagen BET/EY die Einführung des Instruments „Spitzenglättung“ vor: Der Netzbetreiber soll in die Lage versetzt werden, Lastspitzen im Netz zu glätten, dadurch das Netz besser auszulasten und den Ausbau der Niederspannungsnetze auf ein effizientes Maß zu beschränken. Im Auftrag der Bundeszentrale Verbraucherverband (vzbv) hat Consentec die Einführung zeitvariabler Netzentgelte als Alternative vergleichend untersucht und kommt zu dem Schluss, dass diese dem Instrument Spitzenglättung vorzuziehen sei (vgl. Abschlussbericht).

Der VKU hat den Abschlussbericht von Consentec ausgewertet und untenstehendes Positionspapier, das das Instrument Spitzenglättung unterstützt, am 26. Juni 2020 an das BMWi übermittelt.