VKU sieht keine strukturellen Wettbewerbsprobleme
Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes im Bereich Ladeinfrastruktur

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung im Bereich Ladeinfrastruktur eingeleitet. Im Fokus stehen die Verfahren der Suche und Beauftragung des Betreibers öffentlich zugänglicher LIS im öffentlichen Raum und eventuelle Vorgaben zur Betriebsführung und Preisgestaltung. Der VKU kritisiert die separate Betrachtung der Ladeinfrastruktur auf kommunalen Flächen.

31.08.20

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Das Bundeskartellamt hat ein Sektoruntersuchungsverfahren im Bereich öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingeleitet. Im Vorfeld hatte die Monopolkommission in ihrem Sektorgutachten aus dem Herbst 2019 untersucht, ob hier ein wirksamer Wettbewerb besteht. Sie stellte fest, dass in vielen Fällen einzelne Anbieter erhebliche Marktanteile von 80 Prozent und mehr innehaben. Die Kommission kritisierte vor allem die Praxis der Kommunen, mit einzelnen Anbietern Verträge über den Aufbau von Ladeinfrastruktur abzuschließen. Sollten insbesondere größere Städte an der bisherigen Praxis festhalten, empfahl die Kommission dem Bundeskartellamt, Missbrauchsverfahren einzuleiten. Der VKU hatte seinerzeit zum Sondergutachten Stellung genommen.

Das Bundeskartellamt prüft in seinem Verfahren im ersten Schritt die Vergabepraxis der Kommunen, zur Errichtung und Betrieb öffentlich zugänglicher LIS im öffentlichen Raum. Im Fokus stehen die Verfahren der Suche und Beauftragung des Betreibers öffentlich zugänglicher LIS im öffentlichen Raum und eventuelle Vorgaben zur Betriebsführung und Preisgestaltung. Die Behörde will nach eigenem Bekunden "in dieser frühen Marktphase der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren" (Zitat: Andreas Mundt, Präsident).

Damit scheint das Ergebnis der Untersuchung aus Sicht des VKU offen. Strukturelle Wettbewerbsprobleme bestünden zum Beispiel darin, dass die derzeit vielfach bestehenden regionalen Vormachtstellungen einzelner Anbieter in die Zukunft fortgeschrieben werden, da beispielsweise die Markteintrittsbarrieren für potenzielle Investoren unverhältnismäßig hoch wären. Zum jetzigen Zeitpunkt sind es vorrangig die Kommunen und Stadtwerke sowie andere Energieversorger, die sich für den Aufbau von Ladeinfrastruktur engagieren. Und das in einem Markt, in dem die Wirtschaftlichkeit der Investitionen auf absehbare Zeit nicht gegeben ist. Diese Markteintrittsbarriere besteht für alle potenziellen Investoren gleichermaßen. Die Wirtschaftlichkeit und damit die steigende Attraktivität solchen Engagements wird erst dann gegeben sein, wenn durch einen kontinuierlichen Hochlauf der Fahrzeugzulassungen die Auslastung bestehender und zukünftiger Ladepunkte zunimmt.

Zudem ist auch durch die Aktivitäten der Bundesregierung von einer zukünftig dynamischen Entwicklung auf dem Ladeinfrastrukturmarkt auszugehen. Wie die Bundesregierung in ihrem Masterplan Ladeinfrastruktur festgehalten hat, will der Bund beispielsweise dafür sorgen, dass in Deutschland 1.000 neue Schnellladestandorte mit jeweils mehreren Ladepunkten entstehen. Das entsprechende Ausschreibungsverfahren wird derzeit erarbeitet. Im Übrigen kann die für die von der Bundesregierung anvisierten 7 - 10 Millionen Elektrofahrzeuge (zzgl. Nutzfahrzeuge) im Jahr 2030 benötigte Energiemenge nicht alleine durch Ladesäulen auf öffentlichem Straßenland bereitgestellt werden, dies schon aufgrund der wegen vielfältiger Nutzungskonkurrenzen schon heute bestehenden Knappheit potenzieller Standorte. Deshalb werden perspektivisch auch viele Flächenpotenziale privater Eigentümer in den Fokus rücken. In dem Bereich hätten die Kommunen ohnehin keinen Einfluss auf die Wahl der Vertragspartner der Standorteigentümer.

Der einzige Kritikpunkt am Fokus des Untersuchungsverfahrens ist die alleinige Betrachtung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Der VKU betrachtet das Angebot öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an Grund und Boden als einen gemeinsamen Markt. Das gilt auch für die Segmente Normal- und Schnellladeinfrastruktur. Schlussendlich ist die entscheidende Größe zur Beurteilung des Marktanteils einzelner Anbieter nicht die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ladepunkte, sondern die Ladeleistung. Die von den Elektrofahrzeugen benötigte Energiemenge ist im Grunde eine feststehende Größe. Die Ladeleistung eines Ladepunktes bestimmt darüber, in welcher Zeit diese Energiemenge zur Verfügung gestellt werden kann. Darum kann eine Schnellladesäule, beispielsweise auf privatem Grund, mehrere Normalladesäulen auf öffentlichem Straßenland substituieren. Beide Angebote stehen also in unmittelbarem Wettbewerb zueinander. Genau genommen müsste man den Bereich der privaten Ladeinfrastruktur sogar als beeinflussende Größe mit betrachten, denn jede Kilowattstunde kann nur einmal geladen werden. Die Frage ist nur: Wo?