Weg frei für Aufhebung des 52-GW-Deckels
Einigung im Dauerstreit um Mindestabstände für Windräder

Seit über einem Jahr wird innerhalb der Regierungskoalition über Mindestabstände für Windräder gestritten. Am 18. Mai wurde bekannt, dass es zu einer Einigung gekommen ist. Damit soll nun auch der 52-GW-Deckel für die Förderung der Solarenergie zügig beseitigt werden.

02.06.20

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Seit über einem Jahr wird innerhalb der Regierungskoalition über Mindestabstände für Windräder gestritten. Am 18. Mai wurde bekannt, dass es zu einer Einigung gekommen ist. Damit soll nun auch der 52-GW-Deckel für die Förderung der Solarenergie zügig beseitigt werden. Der Kompromiss zu den Abstandsregelungen sieht vor, dass die Länder über eine Änderung des BauGB die Möglichkeit erhalten, landesweit einheitliche Abstandsregeln für neue Windräder von bis zu 1000 Metern zu schaffen ("Opt-In-Länderöffnungsklausel").

Ursprünglich wollte die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Geltung der Mindestabstände mit der Option für die Kommunen nach unten abzuweichen ("Opt-Out"). Mit der sogenannten 5-Häuser-Regelung wollte der Wirtschaftsflügel der Union eine besonders restriktive Bundesregelung durchsetzen, was damals am Widerstand des Koalitionspartners scheiterte.

Zudem verständigte sich die Koalition auf eine Erhöhung des Ausbauziels für die Offshore-Windkraft von 15 GW auf 20 GW in 2030.

Die Einigung ist eine gute Nachricht für alle Stadtwerke, die in Wind- und Solarenergie investieren. Dadurch, dass ein bundesweit geltender Mindestabstand nun offenbar vom Tisch ist, konnte eine massive Beschneidung der Flächenkulisse für die Windenergie verhindert werden. Zudem wurde der Weg freigemacht für die Aufhebung des 52-GW-Deckels. Der VKU rechnet mit einer kurzfristigen gesetzgeberischen Umsetzung.