Gemeinnützige Altkleidersammlung
Corona-Pandemie setzt gemeinnützige Alttextilsammlungen unter Druck 18.02.21

Die Covid-Pandemie traf die gemeinnützigen Altkleidersammlungen in Deutschland bereits in einer schwierigen Marktlage. Wie der Dachverband FairWertung e.V. mitteilte, ist der Markt für Altkleider während der ersten Covid-Welle fast völlig zusammengebrochen. Um gemeinnützige Altkleidersammlungen in ihrem Bestand zu erhalten, können Kommunen unterstützende Maßnahmen ergreifen. Durch diese würden die Kommunen auch der Abfallhierarchie und der Förderung der Wiederverwendung Rechnung tragen. Der gemeinnützige Charakter der Sammlung sollte dabei unzweifelhaft sein.

Die Altkleidersammlung ist seit einiger Zeit mit verschiedenen Trends konfrontiert, die ihre Auskömmlichkeit einschränken oder sogar gefährden. Neben den laufend zunehmenden Altkleidermengen nimmt vor allem die Qualität der Altkleider ab. Mit der Corona-Pandemie stiegen die Mengen ein weiteres Mal rapide, während wichtige Absatzmärkte wegbrachen. Hinzu kommt ein kontinuierlich steigender Anteil Restmüll in den Altkleiderbehältern. Nach Angaben von Fair-Wertung e.V. arbeiten viele gemeinnützigen Sammler bereits jetzt an der Kostendeckungsgrenze. Im Rahmen der zweiten Corona-Welle könnten sich die oben genannten Trends weiter verstärken, so dass sich eine Reihe gemeinnütziger Sammler gezwungen sehen könnte, ihre Sammlungen einzustellen. Sofern die Kommunen die in ihrem jeweiligen Gebiet tätigen Sammler unterstützen wollen, können sie verschiedene kooperative Maßnahmen ergreifen.

Eventuelle Maßnahmen der Kommune müssen natürlich diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Zunächst sollte die Abfallberatung in Absprache mit den jeweiligen Sammlern vor Ort dahingehend verstärkt werden, dass Altkleidercontainer nur für die Sammlung von Alttextilien in entsprechend guter Qualität genutzt werden und andere Abfälle nicht eingefüllt werden dürfen. Ferner könnte geprüft werden, ob Möglichkeiten für die Aussetzung oder Ermäßigung von Standplatzgebühren vor Ort bestehen. Weiter kann seitens der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Betracht gezogen werden, die Einsammlung der Beistellungen an den entsprechenden Containerstandplätzen zu organisieren.

Ferner regt der Dachverband FairWertung an: - eine Übernahme von Fremd- und Störstoffen aus den Sammelbehältern (z.B. Rest- & Sperrmüll oder Grünabfälle) bzw. - die Übernahme von textilen Überschüssen aus Kleiderkammern, Sozialkaufhäusern und Secondhand-Shops gemeinnütziger Einrichtungen. Durch die Ergreifung von geeigneten Maßnahmen innerhalb des rechtlichen Rahmens können die Kommunen die gemeinnützigen Sammlungen in einer schwierigen Situation unterstützen.

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