Verbändestellungnahme zu Konsultationspapier der Bundesnetzagentur eingereicht
VKU bekräftigt Notwendigkeit einer wirksamen MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung

Um den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt zu beleben, bleibt eine echte MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung unumgänglich. Dies betont der VKU zusammen mit anderen Verbänden in einer Stellungnahme im Rahmen einer Konsultation der Bundesnetzagentur zur anstehenden Frequenzvergabe. Der Markteintritt eines vierten Mobilfunknetzbetreibers könnte den Wettbewerb zusätzlich befördern.

17.11.23

In einer gemeinsamen Stellungnahme setzt sich der VKU mit anderen Verbänden für einen lebendigen Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt ein. Die dort anzutreffenden oligopolistischen Marktstrukturen lassen sich den Verbänden zufolge ausschließlich durch eine wirksame MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung aufbrechen. Dabei könnte die Etablierung eines vierten Netzbetreibers den Wettbewerb auf der Endkunden- und Vorleistungsebene stimulieren.

Die Verbände haben ihre Stellungnahme im Zusammenhang mit dem „Konsultationspapier der Bundesnetzagentur zur Bedarfsaktualisierung und den Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung für die Bereitstellung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz für den Ausbau digitaler Infrastrukturen“ abgegeben. Ende 2025 laufen die Nutzungsrechte dieser Frequenzen aus. Die Bundesnetzagentur erwägt, zunächst kein Vergabeverfahren durchzuführen, sondern diese Nutzungsrechte um fünf Jahre zu verlängern. In einem größeren Vergabekontext solle dann eine Entscheidung über die langfristige Bereitstellung von Nutzungsrechten getroffen werden.

In der Stellungnahme spricht sich der VKU zusammen mit anderen Verbänden für die unter Wettbewerbsgesichtspunkten dringend notwendige Auferlegung einer belastbaren MVNO- und Diensteanbieter-Verpflichtung gegenüber den etablierten Mobilfunknetzbetreibern aus. Jeder geeignete Zugangsnachfrager müsste demnach auf Antrag diskriminierungsfreien Zugang zum Mobilfunknetz der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber erhalten. Bei Diensteanbietern und virtuellen Mobilfunknetzbetreibern (MVNO) handelt es sich um netzunabhängige Mobilfunkanbieter, die als solche Mobilfunkleistungen über die wenigen Mobilfunknetzbetreiber mit physischer Infrastruktur bereitstellen. Diensteanbieter und MVNOs unterscheiden sich hinsichtlich des Grades der vertikalen Integration ihrer Geschäftsmodelle wiederum voneinander.

Das seit dem Jahre 2018 in den Frequenznutzungsbedingungen verankerte Verhandlungsgebot hat sich laut der Verbändestellungnahme als praktisch wirkungslos erwiesen. Die drei Mobilfunknetzbetreiber verzögern Verhandlungen und gleichzeitig fehlen Durchsetzungsmaßnahmen, die am Ende tatsächlich zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit einem Zugang zu den Mobilfunknetzen führen. Auch die Monopolkommission hatte bereits im Sondergutachten 2021 deutliche Zweifel an der Wirkung des Verhandlungsgebotes angemeldet. Die weiteren in dem Konsultationspapier angeregten Maßnahmen, wie eine Berichtspflicht oder eine Angebotspflicht, stellen lediglich flankierende Maßnahmen oder eine Variante der gescheiterten Verhandlungspflicht dar und versprechen daher keinen weitergehenden Erfolg.

Besonderes Gewicht erfährt dieser Mangel vor dem Hintergrund, dass die Bedeutung von Bündelprodukten im Markt wächst. Durch die Weigerung der etablierten Mobilfunknetzbetreiber, 5G-basierte Zugangsleistungen für Diensteanbieter und MVNOs diskriminierungsfrei anzubieten, können Glasfaserbetreiber keine wettbewerbsfähigen Bündelprodukte am Markt anbieten. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Vermarktung ihrer hochwertigen Festnetzprodukte und könnte perspektivisch die Geschwindigkeit des Glasfaserausbaus in Mitleidenschaft ziehen.

Eine Belebung des Wettbewerbs auf der Endkunden- und Vorleistungsebene im Mobilfunkmarkt vermag obendrein durch den Markteintritt eines vierten Mobilfunknetzbetreibers zu erfolgen, der allerdings aufgrund des noch zu leistenden Netzaufbaus und der derzeit noch ungenügenden Frequenzausstattung allenfalls mittelfristig erfolgen wird. Die seitens der Bundesnetzagentur angedachte Verlängerung der derzeitigen Frequenznutzung zugunsten der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber würde diesen Prozess um mehrere Jahre verzögern.

Schlagworte