Stromspitzengesetz
Stärkung der Steuerungsfähigkeit der Netzbetreiber
Die Energiewende hat deutlich an Fahrt aufgenommen. Insbesondere die solaren Stromerzeugungsspitzen bringen Netzengpässe mit sich und können auch zu Frequenzproblemen führen. Alle Stromnetzbetreiber sind daher gefordert, die Steuerungsfähigkeiten in ihren Netzen entlang der ÜNB-Testleitlinien sicherzustellen.
25.04.25
Die Energiewende hat deutlich an Fahrt aufgenommen. Insbesondere die solaren Stromerzeugungsspitzen bringen Netzengpässe mit sich und können auch zu Frequenzproblemen führen. Alle Stromnetzbetreiber sind daher gefordert, die Steuerungsfähigkeiten in ihren Netzen entlang der ÜNB-Testleitlinien sicherzustellen.

Stärkung der Steuerungsfähigkeit der Netzbetreiber
Das Ziel ist klar: Deutschland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein. Im Zielsystem sind die Energienetze auf allen Ebenen an den Wandel in der Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur angepasst, die Sektoren Strom, Verkehr und Wärme sind gekoppelt und auch kleine Erzeuger und Verbraucher in den Strommarkt integriert, nachhaltig erzeugte Moleküle und Technologien wie Speicher und Elektrolyseure bringen hinreichend Flexibilität ins System. Nehmen wir die Einführung des EEG im Jahr 2000 als Startschuss und 2045 als Zieljahr, stecken wir inmitten der Transformation zu einem klimaneutralen Energieversorgungssystem.
Zur Erreichung der Klimaziele ist ein starker Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Eine besondere Herausforderung stellt die Integration der PV-erzeugten Strommengen dar, die nahezu zeitgleich in die Stromnetze drängen und zunehmend die Nachfrage übersteigen („Mittagsspitze“). Die Anzahl der Stunden mit negativen Strompreisen hat in den vergangenen Jahren stetig und deutlich zugenommen. Auch die Belastungen für die Stromnetze steigen.
Die Systemsicherheit muss jederzeit gewährleistet sein. Stromnetzbetreiber müssen bei Bedarf das Steuer in die Hand nehmen können.
Das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“, sog. „Stromspitzengesetz“ ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten und adressiert mit verschiedenen Regelungen u.a. im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die drängendsten Herausforderungen. Ein zentrales Element ist es, die Steuerungsfähigkeit aller Stromnetzbetreiber in ihren Netzen zu stärken. Mit dem Stromspitzengesetz gehen entsprechende Rechte und Pflichten für alle Stromnetzbetreiber einher:
- Alle Stromnetzbetreiber haben sicherzustellen, dass sie an ihr Netz angeschlossene Erzeugungsanlagen und Batteriespeicher ≥100 kW und alle fernsteuerbaren Anlagen und Speicher auch tatsächlich steuern können. (vgl. § 12 Abs. 2a EnWG)
- Die Steuerungsfähigkeit eines jeden Stromnetzbetreibers muss in jährlichen Tests entlang der ÜNB-Leitlinien, erstmals 2025, nachgewiesen werden. Ab dem Jahr 2026 sind auch Anlagen kleiner 100 kW verpflichtend in diese Tests einzubeziehen. (vgl. § 12 Abs. 2b, 2d EnWG) -> Link ÜNB-Testleitlinien
- Die Testergebnisse sind dem jeweiligen vorgelagerten Netzbetreiber nach den ÜNB-Leitlinien zu übermitteln und zu plausibilisieren. Sie fließen in einen jährlichen Gesamtbericht ein. Jeder VNB und jeder gMSB ist verpflichtet, an der Erstellung des Gesamtberichts mitzuwirken. (vgl. § 12 Abs. 2c EnWG)
- Bei einem Verstoß des Betreibers einer EE- oder KWK-Anlage gegen die technischen Ertüchtigungspflichten nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EEG, sind Sanktionszahlungen zu erheben (vgl. § 52 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 8 EEG).
- Bei schweren Pflichtverstößen ist eine Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen vorzusehen (vgl. § 52a EEG)
Stromspitzen erfordern mehr Steuerbarkeit und Digitalisierung
Künftig müssen alle Anlagen mit Ausnahme von Steckersolargeräten nach einem gesetzlich festgelegten Fahrplan (vgl. § 45 MsbG) sicht- und steuerbar gemacht werden. Eine Übersicht zu wesentlichen Änderungen des MsbG und eine "Checkliste Smart-Meter-Rollout" finden sich hier.
Für die Steuerbarkeit und Sichtbarkeit von Erzeugungsanlagen gelten je nach Inbetriebnahmedatum (IBN) und installierter Leistung unterschiedliche technische Vorgaben. Im geschützten Mitgliederbereich findet sich eine Tabelle, die einen Überblick zu den Technischen Vorgaben gibt. Bitte loggen Sie sich hierfür mit Ihren Zugangsdaten ein.