Einwegkunststofffondsgesetz
Registrierungen im Einwegkunststofffonds noch bis 31. August 2025 möglich

Aufgrund technischer Verzögerungen hat das Umweltbundesamt die Möglichkeit zur Registrierung bis zum 31. August 2025 verlängert. Unternehmen haben damit mehr Zeit, sich anzumelden und ihre Daten zu übermitteln. Die Leistungsmeldung kann weiterhin bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen. Mit Auszahlungen ist voraussichtlich im Jahr 2026 zu rechnen.

24.07.25

Anspruchsberechtigte, die sich bislang noch nicht registriert haben, können dies weiterhin bis spätestens 31. August 2025 nachholen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Registrierungsfrist im Zuge technischer Verzögerungen bei der Bearbeitung deutlich ausgeweitet. Alle Registrierungen, die bis zu diesem Datum eingehen, werden rechtzeitig geprüft und für das Abwicklungsjahr 2025 berücksichtigt.

Hintergrund der Fristverlängerung war die weiterhin zeitlich verzögerte Bearbeitung von Registrierungsbescheiden: Diese sind jedoch Voraussetzung für die Abgabe der Leistungsmeldung. Ohne Registrierungsbescheid ist eine Meldung über das DIVID-Portal nicht möglich.

Die Verzögerungen bei der Registrierung gehen laut UBA unter anderem auf technische Probleme beim Aufbau der Onlineplattform DIVID zurück. Insbesondere die Prüfung und Freigabe der elektronischen Anträge konnte bislang nur eingeschränkt erfolgen. Auch die hohe Zahl fehlerhafter oder unvollständiger Angaben in den eingereichten Anträgen führte zu zusätzlichem Bearbeitungsaufwand.

Um dennoch eine ordnungsgemäße Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen, wurde die Frist zur Leistungsmeldung auf den 31. Dezember 2025 verlängert. Eine Auszahlung der Mittel ist aufgrund der Verzögerungen jedoch erst im Jahr 2026 vorgesehen – die Ansprüche bleiben aber vollständig bestehen.

Das Umweltbundesamt stellt zur Vorbereitung auf die Leistungsmeldung eine Vorlage zur Verfügung (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/12506/dokumente/leistungsmeldungsvorlage.pdf), die dem Aufbau des späteren DIVID-Formulars entspricht. Diese dient jedoch nur der internen Vorbereitung – eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig. Weitere Informationen zum Verfahren und zur laufenden Abwicklung stellt das UBA auf DIVID (https://www.einwegkunststofffonds.de/de) bereit.