Einwegkunststofffondsgesetz
Einwegkunststofffond: Leistungsmeldung 2026 – Einreichung ab 1. Januar 2027
Im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) steht in Kürze erneut die Leistungsmeldung für das Berichtsjahr 2026 an. Die Meldung erfolgt vom 1. Januar bis zum 15. Mai 2027 über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes (UBA).
16.10.26
Im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) steht in Kürze erneut die Leistungsmeldung für das Berichtsjahr 2026 an. Die Meldung erfolgt vom 1. Januar bis zum 15. Mai 2027 über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes (UBA).
Wir möchten Sie bereits frühzeitig auf die anstehende Meldephase aufmerksam machen und empfehlen, die notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig zu treffen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen an die Leistungsmeldung trägt dazu bei, den anstehenden Meldeprozess planbar zu gestalten und den organisatorischen Aufwand innerhalb der eigenen Einrichtung besser zu verteilen.
Voraussetzung für die Leistungsmeldung ist eine Registrierung auf der Plattform DIVID.
Mitglieder, die bislang noch nicht registriert sind, sollten dies rechtzeitig nachholen. Bereits registrierte Organisationen sollten zudem prüfen, ob ihre Zugangsdaten noch vorliegen und die hinterlegten Angaben und Stammdaten aktuell sind. Dabei empfiehlt es sich auch, frühzeitig zu klären, welche Personen innerhalb der Organisation für die Zusammenstellung und Übermittlung der Leistungsdaten zuständig sind und ob die erforderlichen Zugriffsrechte vorliegen. So lassen sich mögliche Verzögerungen beim Zugang zur Plattform und bei der späteren Übermittlung der Leistungsdaten vermeiden.
Im Zuge der Vorbereitung empfiehlt es sich außerdem, die für das Berichtsjahr 2026 relevanten Leistungsdaten frühzeitig zusammenzustellen und die erforderlichen Informationen und Nachweise innerhalb der Organisation abzustimmen. Dazu gehört insbesondere, die benötigten Datenquellen und die internen Zuständigkeiten zu klären sowie die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben zu überprüfen. So können Unklarheiten oder fehlende Informationen möglichst frühzeitig erkannt und vor Beginn der Meldephase bearbeitet werden.
Veranstaltungshinweis
Für alle, die mit der Leistungsmeldung zum Einwegkunststofffonds befasst sind, bietet unser Bildungspartner Obladen Akademien Verbund am 10. November 2026 ein dreistündiges Webinar an. Die kostenpflichtige Veranstaltung „Einwegkunststofffonds kompakt: Leistungsmeldungen sicher und fehlerfrei erstellen“ findet in Zusammenarbeit mit dem VKU und dem Umweltbundesamt (UBA) statt.
Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an die Leistungsmeldung und die Erfahrungen aus den bisherigen Meldeverfahren. Zudem haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, offene Fragen zu den Abläufen und zur Übermittlung der Leistungsdaten direkt an das UBA zu richten. So bietet das Webinar eine Gelegenheit, wichtige Fragen zur Leistungsmeldung zu klären und mehr Sicherheit bei der Vorbereitung und Übermittlung der eigenen Leistungsdaten zu gewinnen.
Informationen zu den Inhalten, zum Termin, zur Teilnahmegebühr und zur Anmeldung finden Sie hier.