Informationen zur Unterstützung bei der Umstellung auf alternative Antriebe
Aktuelle Entwicklungen zu Fördermitteln für alternative Antriebe

Mit dem Förderprogramm nach der Richtlinie KsNI sollen die Treibhausgasemissionen mit Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden.

07.03.23

Mit der Clean Vehicles Directive (CVD), werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere für Busse im ÖPNV, für die Beschaffung vorgegeben. Die Vorgaben gelten seit dem 2. August 2021 und verpflichten die öffentliche Hand sowie für einzelne Dienstleitungen auch eine Auswahl bestimmter privatrechtlich organisierter Akteure (z.B. Post- und Paketdienste, Stadtreinigung) dazu, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder -frei sein muss. Somit sind zahlreiche kommunale Unternehmen von dem Gesetz betroffen und zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge verpflichtet. 

Mit dem KsNI-Förderprogramm werden Unternehmen dabei unterstützt, die Mehrkosten für die Beschaffung der klimafreundlichen Fahrzeuge und der dazugehörigen Infrastruktur zu stemmen, um die Fuhrparke gemäß der CVD umzustellen. Der VKU hat bereits nach Erscheinen des ersten Förderaufrufs gegenüber den zuständigen Behörden deutlich gemacht, dass aus diesen Kriterien allein aber nicht schlüssig die potenzielle CO2-Einsparung beim Einsatz von Abfallsammel- und anderen Kommunalfahrzeugen abgeleitet werden kann. Soweit ersichtlich und der VKU-Geschäftsstelle bekannt, sind die besagten Förderanträge der kommunalen Unternehmen im ersten Förderaufruf aus dem Jahr 2021 allesamt abgelehnt worden.

Der mit langem Vorlauf angekündigte zweite Förderaufruf ist im Juni 2022 veröffentlicht worden. Zusätzlich hat das BMDV einen Sonderaufruf für verkehrsrechtlich zugelassene Sonderfahrzeuge herausgegeben. Sonderfahrzeuge in diesem Sinne sind Straßenfahrzeuge für besondere Zwecke, die nicht allein zur Beförderung von Gütern genutzt werden (insb. Krankenwagen, Müllsammelfahrzeuge, Kehrfahrzeuge usw.). Mit diesem Sonderaufruf sollten die Besonderheiten der kommunalen Fahrzeuge berücksichtigt werden. Seit Dezember 2022 erhalten die Antragstellenden Rückmeldungen zu Ihren Anträgen, dieser Prozess soll bis zum Ende des zweiten Quartals abgeschlossen sein. Bisher konnten wir vernehmen, dass eine Vielzahl der Anträge erneut negativ beschieden wurden.

Der VKU hat sich nun erneut an das Bundesverkehrsministerium gewandt, um die Berechnungslogik zur CO2-Minderung zu überprüfen und die im laufenden Verfahren versendeten Förderbescheide/-ablehnungen zurückzurufen. Weiterhin fordert der VKU das schnelle Aufsetzen eines gesonderten Förderaufrufs, welcher nicht alleinig auf die km-Laufleistung abstellt, sondern beispielsweise auch die Betriebsdauer der Fahrzeuge und den daraus resultierenden Kraftstoffverbrauch als wesentliches Kriterium zur Berechnung heranzieht.

Angesichts der bisher gemachten negativen Erfahrungen für die Abfallwirtschaft, setzt sich der VKU mit Nachdruck dafür ein, dass das derzeitige Priorisierungsverfahren angepasst wird, um die betrieblichen und/oder technischen Spezifikationen von Kommunalfahrzeugen und insb. von Abfallsammelfahrzeugen/ Straßenreinigungsfahrzeugen in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.

Aufgrund der großen Nachfrage an dem Förderprogramm, hat die Europäische Kommission einer Verlängerung der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI-Richtlinie) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zugestimmt. Damit endet die Laufzeit des Förderprogramms nicht bereits zum 31.12.2024, sondern erst zum Ende des Jahres 2026. Auch die Gesamtmittelausstattung sowie der bewilligungsfähige Höchstbetrag pro Antragsteller werden erhöht.

Informationen über den Start des 3. Förderaufrufs erhalten Sie in unserem Newsletter oder auf unserer Webseite.