Bürokratieabbau
Mitgliedstaaten positionieren sich zum ersten Omnibuspaket
Mit dem sogenannten Omnibus-Paket sollen die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten (CSRD) und Sorgfaltspflichten bezüglich Lieferketten (CSDDD) vereinfacht werden. Wie schreiten die Verhandlungen in Brüssel voran? Der VKU erteilt einen kurzen Überblick.
22.07.25
Mit dem sogenannten Omnibus-Paket sollen die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten (CSRD) und Sorgfaltspflichten bezüglich Lieferketten (CSDDD) vereinfacht werden. Wie schreiten die Verhandlungen in Brüssel voran? Der VKU erteilt einen kurzen Überblick.
Im Sinne der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, die Berichtspflichten der CSRD und der CSDDD im Rahmen des sogenannten Omnibus-Verfahrens gezielt und schnell zu vereinfachen. Die Anwendbarkeit der Richtlinien wurde bereits um zwei Jahre bzw. ein Jahr verschoben. Inzwischen schreitet die Positionierung der EU-Institutionen zur Anpassung der Berichtspflichten zügig voran: auch in Bezug auf die umstrittenen Schwellenwerte der CSRD. Die Kommission schlägt hier eine Anhebung auf mindestens 1.000 Mitarbeitende vor.
Nun haben sich die Mitgliedstaaten im Rat dazu positioniert. Sie unterstützen den Vorschlag der Kommission. Demnach sollen nur noch große Unternehmen der Taxonomiepflicht unterliegen. Unternehmen können jedoch weiterhin freiwillig über ihre Taxonomiekonformität berichten. Auch der Anwendungsbereich der CSDDD soll auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro eingeschränkt werden. Darüber hinaus ist die Einführung eines risikobasierten Ansatzes vorgesehen. Die Anforderungen an Klimatransitionspläne sollen vereinfacht werden, wobei die Frist zur nationalen Umsetzung um ein Jahr verlängert werden soll.
Bevor Verhandlungen über Kompromisse und einen endgültigen Gesetzestext aufgenommen werden können, muss sich das Europäische Parlament noch positionieren. Dies ist für Oktober vorgesehen. Zwischenzeitlich haben sich die zuständigen Ausschüsse bereits geäußert. Die Christdemokraten im federführenden Rechtsausschuss schlagen in ihrem Berichtsentwurf eine weitere Anhebung der Schwellenwerte auf 3.000 Beschäftigte und 450 Milliarden Euro Umsatz vor. Auch die Taxonomiepflicht soll vereinfacht und die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte reduziert werden. Zu den Schwellenwerten vertreten die verschiedenen Fraktionen des Parlaments allerdings derzeit unterschiedliche Positionen. Wie dieser Kompromiss konkret aussehen soll und wie eine Mehrheit gebildet werden kann, ist bislang offen. Aus Sicht des VKU gilt es nun, einen Kompromiss zu finden, der die angestrebten Vereinfachungen nicht konterkariert.